US-Armee verbietet Truppen Nutzung von DJI-Drohnen

Die US-Armee hat ihre Einheiten in einem Memo dazu angewiesen, alle DJI-Drohnen und weitere GerĂ€te des Herstellers zu deaktivieren und außer Betrieb zu nehmen. Sie begrĂŒndet ihr Vorgehen mit Sicherheitsbedenken.

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CES in Las Vegas

Eine Drohne des Herstellers DJI auf der Consumer Electronics Show (CES) in Las Vegas.

(Bild: dpa, Jason Ogulnik)

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Die US-Armee hat die Nutzung sĂ€mtlicher Produkte des chinesischen Drohnen-Herstellers DJI verboten. Das berichtet unter anderem das Portal sUAS News, dem die offizielle Anweisung vorliegt. Auslöser fĂŒr das Verbot sind Sicherheitsbedenken. Diese sollen unter anderem auf einen geheimen Bericht mit den Titel "DJI UAS Technology Threat and User Vulnerabilities" und auf das Memorandum "Operational Risks with Regards to DJI Family and Products" aus dem Mai dieses Jahres zurĂŒckgehen.

Wie der Anweisung vom 2. August zu entnehmen ist, hat die US-Armee zahlreiche DJI-Drohnen im Gebrauch. Die Drohnen und alle weiteren GerÀte der Firma sollen nun sichergestellt und demontiert werden. Jegliche DJI-Software solle deinstalliert und Akkus und alle Mediendateien und Benutzereingaben aus allen vorhandenen DJI-GerÀten entfernt werden. Weitere Anweisungen zum Umgang mit DJI-Produkten sollen folgen.

Seit Mai dieses Jahres zwingt DJI seine Kunden dazu, Drohnen offiziell beim Hersteller zu registrieren beziehungsweise in Herstellersprech "zu aktivieren". Kommen Kunden dieser Pflicht nicht nach, können nicht alle Funktionen der GerĂ€te genutzt werden – beispielsweise wird die Flughöhe aus der Ferne vom Hersteller beschrĂ€nkt. Es wird gemunkelt, dass unter anderem diese Herstellervorgabe und die möglichen Eingriffe aus der Ferne zu dem Schritt der US-Armee gefĂŒhrt haben. Mit der Registrierung könnte der Hersteller etwa die Bewegungsdaten einzelner Drohnen genau verfolgen und womöglich auch auf Videos und Bilder zugreifen.

DJI hatte die "Aktivierung" damit begrĂŒndet, dass Drohnen gemĂ€ĂŸ der landesĂŒblichen Bestimmungen geflogen werden sollen – also etwa Flugverbotszonen durch die DJI-Software automatisch eingehalten werden und EigentĂŒmer mit den GerĂ€ten andere ortsĂŒbliche Gesetze nicht verletzen können. Möchten Nutzer in eigentlich geschĂŒtzten Gebieten fliegen, mĂŒssen sie im Kontakt mit DJI Ausnahmen erwirken. Durch diesen Prozess erhĂ€lt der Hersteller auf jeden Fall Kenntnis ĂŒber den Flugort und das GerĂ€t.

Mit Hilfe seines GeoFencing-Systems will DJI aber offenbar auch verhindern, dass seine Drohnen zu Terrorzwecken verwendet werden. So hat DJI angeblich weite Teile Syriens und des Iraks per Software-Update zu "No Fly Zones" erklĂ€rt. Anfang des Jahres waren mehrere Berichte aufgetaucht, dass die Terrormiliz IS mit Drohnen experimentierte, die mit Sprengstoff beladen wurden. Außerdem geht DJI offensiv gegen Eingriffe von Hackern vor, die das Geofencing-System zu umgehen versuchen.

DJI hat stets GerĂŒchten widersprochen, dass der Konzern etwa Video-und Foto-Aufnahmen oder andere durch seine GerĂ€te erhobene Daten mit chinesischen oder anderen Sicherheitsbehörden austauscht. Allerdings machen die Statements des Unternehmens auch klar, dass Flugdaten erhoben werden, die von nationalen Behörden im Rahmen von Untersuchungen angefragt werden können – etwa wenn eine Drohne in einen "illegalen oder unautorisierten Flug" verwickelt war. Nach individueller PrĂŒfung werde dann ĂŒber die Herausgabe der Daten entschieden. (kbe)