US-Gericht bestätigt: Ex-Bertelsmann-Manager bekommen 209 Millionen Euro

Bertelsmann muss zwei früheren Konzernmanagern über 209 Millionen Euro Gewinnanteil zahlen. Damit bestätigte ein Richter in Kalifornien die Entscheidung einer Jury vom Dezember.

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  • dpa

Der Gütersloher Medienkonzern Bertelsmann muss den früheren Konzernmanagern Andreas von Blottnitz und Jan Henric Buettner tatsächlich mehr als 209 Millionen Euro zahlen. Mit dieser Entscheidung bestätigte Richter James Brown in Santa Barbara (Kalifornien) am gestrigen Freitag ein früheres Jury-Urteil, das Bertelsmann-Anwalt Anthony Murray zunächst als "nicht akzeptabel" eingeschätzt hatte. Bei dem Geld handelt es sich um einen Gewinnanteil aus dem Verkauf der Bertelsmann-Beteiligung an AOL Europe, die für über 6 Milliarden Dollar (damals 7,5 Milliarden Euro) an AOL Time Warner gegangen war.

Im Dezember war das Geschworenengericht zu dem Schluss gekommen, den beiden Ex- Managern stünden jeweils 104,655 Millionen Euro vertraglich als Erfolgsbeteiligung zu. Die Kläger, die Bertelsmann Vertragsbruch vorwarfen, hatten auf einem "fairen Anteil" an dem Erlös der AOL-Anteile bestanden und waren dabei zunächst von 3,5 Milliarden Dollar ausgegangen.

Diese Größenordnung konnten Buettner und von Blottnitz nicht durchsetzen, obgleich die Jury Bertelsmann einen Vertragsbruch attestierte. Sie scheiterten auch mit Ansprüchen in Höhe von 32 Millionen Dollar, die sie gegen den früheren Bertelsmann-Chef Thomas Middelhoff geltend machen wollten. Dieser war wesentlich an dem AOL-Geschäft beteiligt gewesen und soll den Klägern zufolge mündliche Zusagen zur Gewinnbeteiligung gemacht haben.

Bertelsmann-Chefsyndikus Ulrich Koch kündigte unterdessen an, der Konzern werde die Zahlung der über 209 Millionen Euro "selbstverständlich" nicht akzeptieren: "Die Schlacht geht weiter", so Koch. Die Bertelsmann AG in Gütersloh teilte mit, man werde beantragen, das Urteil entweder abzumildern oder einen neuen Prozess anzuordnen.

Falls das kalifornische Gericht diese Anträge ablehnen sollte, werde Bertelsmann erwägen, Rechtsmittel einzulegen. Der Konzern glaube fest an die Rechtmäßigkeit seiner Position und behalte sich vor, alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel auszuschöpfen, sagte Koch. "Das Urteil entspricht weder der Faktenlage noch dem in diesem Fall angewandten deutschen Recht."

Buettner hatte von 1995 bis 1997 den Posten des Geschäftsführers bei AOL Deutschland bekleidet. Von Blottnitz war ihm auf diesem Posten bis 1999 gefolgt. Seit seinem Umzug nach Santa Barbara leitet Buettner das Unternehmen BV Capital, an dem die Bertelsmann AG zehn Prozent hält. Von Blottnitz ist Chef einer Tochterfirma in Kalifornien. (dpa) / (psz)