USA: App-Betreiber verklagt Google auf Zugang zum App-Store

Die App des sozialen Netzwerks Gab ist aus Googles App-Store geflogen, weil es nicht gegen Hassrede vorgeht. Gab sieht darin einen Monopolmissbrauch und hat Klage erhoben.

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(Bild: dpa, Andrea Warnecke)

Lesezeit: 3 Min.

Der kleine Twitter-Konkurrent Gab ist aus Googles App-Store Google Play geflogen, will das aber nicht hinnehmen. Gab hat Google daher vor einem US-Bundesgericht verklagt. Es bezichtigt Google des Monopolmissbrauchs sowie der Störung voraussichtlicher wirtschaftlicher Vorteile. Der Kläger hat nach eigenen Angaben 268.000 User, vorwiegend in den USA, Deutschland, Großbritannien, Kanada und Australien. Gab verlangt die Wiederaufnahme in Google Play sowie Schadensersatz.

Das Gab-Logo (Bild) spielt auf die biblische Froschplage (2. Mose 8) an.

(Bild: Gab)

Google nahm die Gab-App zwar im Mai in Google Play auf, löschte sie aber am 17. August wegen Verletzung der Nutzungsbedingungen wieder: Gab werde nicht gegen Hassrede auf der eigenen Plattform aktiv, was ein Verstoß gegen die Google-Play-Bedingungen sei. Tatsächlich ist Gab dafür bekannt, Neonazis und anderen Rechten, die bei Twitter gesperrt wurden, eine Plattform zu bieten. Im Sinne umfassender Freiheit der Meinungsäußerung werden selbst offener Rassismus und Sexismus akzeptiert.

Gab führt aus, dass Googles Betriebssystem Android über 80 Prozent des US-Smartphonemarkt stelle. Google Play sei die einzige bedeutende Quelle zur Installation von Android-Apps sowie zu deren Monetarisierung über Reklame. Damit habe Google ein wirtschaftliches Monopol. Der Datenkonzern betreibe selbst Google+ und kooperiere mit Twitter. Mit der Löschung der Gab-App wolle Google den Wettbewerb behindern, was einem Monopolisten verboten sei.

Gab moniert, dass Googles Nutzungsbedingungen vage seien und in diskriminierender Weise angewandt würden. Googles Forderung nach mehr "Moderation" könne Gab nicht nachkommen. Denn solche Eingriffe würden Gab vom Hoster zum Verleger von Inhalten machen, womit es für die Inhalte haftbar würde.

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Die Firma gesteht zwar ein, dass ihre App auch ohne App-Store installiert werden kann. Dafür müssen aber Sicherheitsschranken deaktiviert werden, was nicht ratsam ist und viele Nutzer abschreckt. Die Löschung aus Google Play schade daher Gabs Geschäften.

Die Klageschrift fällt durch langatmige Ausschweifungen, deren Bezug zu dem juristischen Vorbringen nur schwer zu konstruieren ist, aus dem üblichen Rahmen. Beispielsweise wird ausführlich erklärt, dass Apple die Aufnahme der Gab-App in den App-Store schon von vornherein abgelehnt hat. Apple ist aber gar nicht Partei des Verfahrens.

Anwalt John Mitchell ist spezialisiert auf freie Meinungsäußerung, freien Wettbewerb, Religionsfreiheit, Datenschutz und Copyright.

(Bild: Daniel AJ Sokolov)

"Es ist immer ein Alarmsignal, wenn ein Kläger Unmengen Tinte für Irrelevantes aufwendet", meinte US-Anwalt John Mitchell gegenüber heise online, "Das ist hier der Fall. […] Erst auf Seite 29 kommen sie auf den Wettbewerb zu sprechen." Mit einigen Erklärungen schade der Kläger sogar seiner juristischer Position. Beispielsweise spricht Gab die Entlassung des Google-Programmierers James Damore an. Für Mitchell ist das ein Indiz dafür, dass Google in diesem Bereich gerade nicht aus Wettbewerbsgründen, sondern aus gesellschaftspolitischen Überlegungen heraus handelt.

Das Verfahren heißt Gab AI vs. Google und ist am Bundesbezirksgericht für Ostpennsylvania unter dem Az. 2:17-cv-04115 anhängig.

(ds)