Überwachung von Kunden: Verbraucherschützer kritisieren kommende ePrivacy-Verordnung

Verbraucher seien vor dem Offline-Tracking zum Beispiel durch Geschäfte zu wenig geschützt, meint der vzbv. Der Entwurf zur E-Privacy-Verordnung müsse nachgebessert werden.

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Überwachung von Kunden: Verbraucherschützer kritisieren kommende ePrivacy-Verordnung

(Bild: vzbv.de)

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Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ist unzufrieden mit dem derzeitigen Entwurf für die neue E-Privacy-Verordnung der EU. Er sei in Sachen Offline-Tracking mangelhaft, Verbraucher seien zu wenig davor geschützt, heißt es in einer Mitteilung des vzbv. Schon heute könnten Individuen über die WLAN- und Bluetooth-Signale ihres Smartphones zum Beispiel von Geschäften identifiziert werden. "Das könnte in Zukunft zum Alltag gehören, denn die geplante EU-Verordnung setzt dieser Praxis keine Grenzen", befürchten die Verbraucherschützer.

„Verbraucher, die nicht überwacht werden wollen, hätten nur die Möglichkeit, den Flugmodus anzuschalten. Da macht ein Mobiltelefon kaum noch Sinn", sagte vzbv-Chef Klaus Müller. 54 Prozent der Verbraucher fordern ein komplettes Verbot von Offline-Tracking, habe eine repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag des vzbv zeigt. Für 34 Prozent der Verbraucher sei es unter gewissen Bedingungen akzeptabel, davon wiederum sagten 68 Prozent, dass die Daten erst genutzt werden dürfen, wenn sie ausdrücklich zugestimmt haben.

Die EU-Kommission hatte es vermieden, zum Offline-Tracking eine klare Regelung zu formulieren, wie eine Analyse von heise online ergab. Die Verbraucherschützer stören sich zum Beispiel daran, dass für das Offline-Tracking keine Widerspruchsmöglichkeiten vorgesehen sind. Verbraucher sollen lediglich Hinweise erhalten, wenn sie einen derart überwachten Bereich betreten. Auch sei unklar, wie die Hinweise gestaltet werden müssten.

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(anw)