Urteil: Keine Loriot-Briefmarken in Wikipedia

Das Landgericht Berlin folgte dem Antrag einer Erbin Vicco von Bülows und verbannt Sondermarken mit Motiven wie dem "Herren im Bad" aus der freien Enzyklopädie. Diese wertet es als Erfolg, die Signatur von Loriot zeigen zu dürfen.

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Von
  • Torsten Kleinz

Die Wikipedia darf auch weiterhin keine Briefmarken mit Motiven aus der Feder des Humoristen Vicco von Bülow alias Loriot zeigen, die die Deutsche Post 2011 als so genannte Wohlfahrtsmarken herausgegeben hat. Wie jetzt bekannt wurde, hat das Landgericht Berlin eine Einstweilige Verfügung einer Erbin des 2011 verstorbenen Künstlers im wesentlichen bestätigt. Hingegen darf die Signatur Loriots in der freien Online-Enzyklopädie wiedergegeben werden.

Das Landgericht wollte sich in seiner Entscheidung nicht dem Argument der Wikimedia Foundation anschließen, dass die Briefmarken gemäß Paragraph 5 des Urheberrechtsgesetzes als amtliche Werke gelten und damit keinen urheberrechtlichen Schutz genießen. Diese Vorschrift erstrecke sich allein auf Sprachwerke. Darüber hinaus bestehe kein amtliches Interesse an der freien Verwertung. Im Gegenteil: Da Briefmarken als Wertzeichen gelten, sei eine freie Verbreitung nicht zweckdienlich. 1987 hatte das Landgericht München anders entschieden: Damals wurden Briefmarken noch von der Deutschen Bundespost herausgegeben und im Amtsblatt des Bundespostministers veröffentlicht.

Die Verwendung des Schriftzugs des Künstlers hingegen sei nicht zu beanstanden. Persönlichkeitsrechte würden durch die Verwendung in der Enzyklopädie nicht verletzt, auch sei die Signatur kein urheberrechtlich geschütztes Werk. Im Gegenzug sei die Abbildung im Kontext der Biographie durch die im Grundgesetz geschützte Informationsfreiheit abgesichert.

Auch in formalen Angelegenheiten musste Wikimedia Niederlagen hinnehmen: So betrachtet das Gericht eine E-Mail an die allgemeine Kontaktadresse der Wikimedia Foundation als hinreichend, um die Stiftung nach Kenntnisnahme der Rechtsverletzung als Störerin in Haftung zu nehmen. Auch die Zustellung einer deutschen Einstweiligen Verfügung ohne Übersetzung sei hinzunehmen, da auch Impressum und Hinweise an die Rechteinhaber innerhalb der deutschsprachigen Ausgabe der Wikipedia auf Deutsch abgefasst seien.

Für die US-Stiftung ist das eine schlechte Nachricht: In der Vergangenheit hatten mehrere Kläger vergeblich versucht, über Klagen gegen den in Berlin ansässigen Verein Wikimedia Deutschland Einfluss auf die Wikipedia auszuüben und waren unter anderem daran gescheitert, dass nur die Wikimedia Foundation mit Sitz in San Francisco für den Betrieb der Enzyklopädie verantwortlich ist. Rechtliche Schritte in den USA scheuten viele Kläger jedoch.

Trotzdem sieht Rechtsanwalt Thorsten Feldmann, der die Wikimedia Foundation im Verfahren vertrat, das Urteil nicht als Niederlage, sondern das "Verfahren als Erfolg". "Es ging hauptsächlich darum, dass die Unterschrift Loriots nun in Wikipedia gezeigt werden kann," erläuterte Feldmann gegenüber heise online. Die Entscheidung, in den Rechtsstreit einzutreten, habe die Community getroffen. Nachdem die Veröffentlichung der Unterschrift als rechtmäßig erkannt worden sei, sei der Rechtsstreit für die Wikimedia Foundation abgeschlossen. (ssu)