Urteil gegen "Tagesschau"-App nun rechtskräftig

Der Bundesgerichtshof lässt keine Revision des OLG-Urteils gegen die App der Tagesschau zu, in dem sie als zu presseähnlich bewertet wurde.

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Urteil gegen "Tagesschau"-App nun rechtskräftig
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  • dpa

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Rechtsstreit über die "Tagesschau"-App den Antrag des NDR auf Zulassung der Revision abgewiesen. "Das vorangehende Urteil des Oberlandesgerichts Köln wird damit rechtskräftig", teilte der Norddeutsche Rundfunk mit. Das Gericht hatte die Ausgabe der "Tagesschau-App" vom 15. Juni 2011 als "in unzulässiger Weise presseähnlich" bewertet. Mehrere Tageszeitungen, darunter die Frankfurter Allgemeine Zeitung, die Süddeutsche Zeitung, Die Welt, die Westdeutsche Allgemeine Zeitung und der Kölner Stadt-Anzeiger, hatten gegen die "Tagesschau-App" geklagt. Der BGH in Karlsruhe hat die Entscheidung (Az.: 1 ZR 216/16) noch nicht veröffentlicht.

Der NDR hatte dagegen geltend gemacht, die "Tagesschau-App" sei durch die Verknüpfung von Texten mit Videos, Audios und multimedialen Elementen ein nutzerfreundliches und zeitgemäßes Informationsangebot, das den rechtlichen Vorgaben entspreche. NDR-Justiziar Michael Kühn kündigte an, ARD und NDR würden nun prüfen, "ob das Bundesverfassungsgericht im Wege einer Verfassungsbeschwerde mit dem Fall befasst werden soll".

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) begrüßt die BGH-Entscheidung. "Es ist nun rechtskräftig, dass die ARD zum Schaden freifinanzierter journalistischer Angebote gegen Recht und Gesetz gehandelt hat", erklärte BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff. Der Verband kritisiert, einige Sender hielten sich nach wie vor nicht an das gesetzliche Verbot. Außerdem richteten die Rundfunkanstalten "unter dem Deckmantel des Sendungsbezugs weiterhin textlastige Portale ein, die einen massiven Wettbewerbseingriff zulasten der vielfältigen Presse in Deutschland darstellen".

Aus Sicht des BDZV sind online nur zu Sendungen hinführende Texte legitim, wenn diese nicht mehr als ein Drittel der jeweiligen Seite ausmachen. Der Schwerpunkt öffentlich-rechtlicher Online-Angebote müsse eindeutig im audiovisuellen Bereich liegen, forderte der Verband. ZDF.de und WDR.de gingen dabei mit gutem Beispiel voran. (anw)