Verbraucherschützer: Kassen sollen Kosten für digitale Pflegehelfer tragen

Die Krankenversicherung muss digitale Assistenzsysteme bezahlen, wenn sie einen "pflegerischen Nutzen" haben, heißt es in einem Gutachten.

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Verbraucherschützer: Kassen sollen Kosten für digitale Pflegehelfer tragen

Besucher betrachten auf dem AAL-Kongress Karlsruhe 2018 einen Roboter.

(Bild: Messe Karlsruhe, Jürgen Rösner)

Lesezeit: 2 Min.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) appelliert an die Politik, einen Erstattungsanspruch für digitale Assistenzsysteme für Pflegebedürftige in den eigenen vier Wänden ins Sozialgesetzbuch zu schreiben. Sensoren, die bei einem Sturz einen Notruf absetzen, eine App, die an die nächste Mahlzeit oder ans Trinken erinnert, oder automatische Abschaltfunktionen für den Herd sollten von den Kassen übernommen werden.

Bislang müssen Verbraucher für solche digitalen Helfer (Active Assisted Living, AAL) selbst zahlen. Die hat ein am Mittwoch veröffentlichtes Rechtsgutachten ergeben, das die Berliner Rechtsanwaltsgesellschaft Dierks+Company im Auftrag des vzbv erstellt hat. "Schon heute können digitale Anwendungen Pflegebedürftigen das Leben zu Hause deutlich erleichtern und die Lebensqualität steigern", betonte Verbandsvorstand Klaus Müller.

In dem Gutachten wird gefordert, dass Anwendungen gefördert werden, die etwa zu verbesserten Fähigkeiten in den Bereichen Mobilität, Kognition und Kommunikation, Selbstversorgung, sozialer Kontakte oder Haushaltführung verhälfen. Gegenwärtig werden laut dem Gutachten nur Hausnotrufsysteme und ein mit geringen Funktionen ausgestattetes Pflegebett erstattet. Verbraucher könnten einen Bedarf für AAL-Produkte nur vor dem Sozialgericht einklagen.

Patienten soll es künftig bereits möglich sein, Gesundheits-Apps auf Rezept zu erhalten. Das Bundesgesundheitsministerium ist derzeit auch hier auf der Suche nach "verlässlichen Vorgaben für Methoden und Verfahren zum Nachweis" der zu erfüllenden "positiven Versorgungseffekte". Vor allem der Datenschutz ist dabei ein Knackpunkt.

Aktuell ist das Angebot an AAL-Produkten noch überschaubar, haben die Gutachter herausgefunden. Mit Blick auf die Herausforderungen in der pflegerischen Langzeitversorgung wie den demografischen Wandel werde die Bedeutung digitaler Assistenzsysteme aber zunehmen. (anw)