Verbraucherschützer: Produkthaftung auch für Künstliche Intelligenz
Das dreißig Jahre alte Produkthaftungsgesetz braucht ein Update, fordern Verbraucherschützer. Smarte Geräte seien oft fehlerhaft oder leicht zu hacken.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) mahnt eine Reform des Produkthaftungsgesetzes an. Digitale Sprachassistenten, Saugroboter und Smart TVs gehörten längst zum Alltag seien teils fehlerhaft programmiert oder leicht zu hacken, warnen die Verbraucherschützer. Entstandene Schäden blieben oft angesichts unklarer Haftungsregeln an den Verbrauchern hängen. Umstritten sei etwa, ob eingebaute Software erfasst werde oder wer für Datenverluste oder Verletzungen des Persönlichkeitsrechts geradestehe.
Völlig veraltet
Als Beispiel konstruiert der Verband einen Fall, in dem ein Smart-Lock-System versagt und Einbrecher das Haus ausräumen, währen die Besitzer im Urlaub sind. Weder dem Elektromarkt noch dem Anbieter des Systems können die Betroffenen ein Verschulden nachweisen – Händler und Hersteller schieben sich gegenseitig die Verantwortung zu. Schuld sei das völlig veraltete Produkthaftungsrecht, meinen die Verbraucherschützer.
Der vzbv appelliert daher an den Gesetzgeber, das Haftungsrecht auf digitale Dienste auszuweiten. Es müsse technologieoffen sein und nicht nur Geräte, sondern auch Algorithmen und Künstliche Intelligenz (KI) erfassen. Die Politik sollte zudem konkretisieren, für welche Fehler und Schäden Hersteller genau haften. Die Beweislast müsse bei bestimmungsgemäßer Verwendung eines Produkts auf den Hersteller verlagert werden. Dieser hätte dann im Zweifelsfall etwa zu widerlegen, dass ein Softwarefehler den Schaden verursacht hat. Ferner sollten künftig immaterielle Schäden mit einbezogen werden können.
Zuvor hatten auch EU-Abgeordnete eine Novelle der Richtlinie über die Haftung für fehlerhafte Produkte von 1985 als überfällig bezeichnet. (vbr)