Vom Werbe-Banner zum Abmahn-Bumerang

Mit einer Abmahnung unter Berufung auf Freiherr von Gravenreuth hat die on-web AG möglicherweise ein Eigentor geschossen.

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Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Detlef Borchers

Mit drastischen Maßnahmen versuchte die junge Firma on-web AG, einen vermeintlichen Konkurrenten aus dem Geschäft zu drängen. Die Firma, zu deren Portfolio der Nightlife-Guide Amatio gehört, erwarb unlängst das Bannertauschsystem Frame-Ad der "netzrotor e-media & fuscript internetauftritte". Später musste die on-web AG feststellen, das ein österreichischer Dienst namens xerlul seit dem 17. Dezember 2000 einen ähnlichen Service bietet.

Vergangenen Freitag schickte die on-web AG der Konkurrenz eine E-Mail, in der sie unter Berufung auf einen in Arbeit befindlichen Marken- und Patentschutz den Betreiber von xerlul aufforderte, seinen Dienst unverzüglich zu schließen. Als Frist wurde ihm der heutige Montag, 16 Uhr gesetzt. "Danach müssen wir, wie normalerweise üblich, eine kostenintensive Unterlassungserklärung und einstweilige Verfügung über unseren Aufsichtsrat und Rechtsanwalt Frhr. v. Gravenreuth fertigen lassen." Im gleichen Schreiben bot die on-web AG kulant einen Vertrag an, 1.000 Mark zu zahlen, wenn der österreichische Betreiber nach Einstellung seines Dienstes alle Kundenadressen an die on-web AG übermittelt.

Der über das Wochenende mehrfach geänderte Vertrag tritt aber auch nach 16 Uhr nicht in Kraft: Ermittlungen des von xerlul beauftragten Rechtsanwalts Dr. Krieger ergaben, dass derzeit keine Marken- oder Patenteintragung vorliegt, die ein Vorgehen der Firma aus Großbottwar hätte rechtfertigen können. Nun gibt es eine Gegenklage: Die Berufung auf ein nicht existierendes Patent kann als "unzulässige Schutzrechtsberühmung" interpretiert werden, die strafbar ist.

Pikant wird der Fall dadurch, dass der bekannte Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth im Aufsichtsrat der on-web AG vertreten ist. Der über das Wochenende geführte deutsch-österreichische Briefwechsel ging immer in Kopie an eine Mail-Adresse von Gravenreuths. Von Gravenreuth betont allerdings, dass der gesamte Vorgang ohne Prüfung der Sach- und Rechtslage, insbesondere ohne seine Kenntniss und ohne seinen Rat erfolgt sei. Von der Abmahnung habe er erst durch einen Anruf des Rechtsanwaltes Dr. Krieger erfahren. (Detlef Borchers) / (jk)