Waffen aus 3D-Druckern: Defense Distributed verkauft die Baupläne nun

Um die Veröffentlichungsfreiheit nicht zu stark einzuschränken, war nur die kostenfreie Weitergabe von Schusswaffen-Plänen untersagt. Das nutzt Cody Wilson.

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Waffen aus 3D-Druckern: Defense Distributed verkauft die Baupläne nun
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Kurz nachdem es ein US-Bundesgericht der Gruppe Defense Distributed um ihren Gründer Cody Wilson untersagt hat, Pläne für Schusswaffen aus dem 3D-Drucker zu veröffentlichen, hat die damit begonnen, sie online zu verkaufen. Wie Ars Technica berichtet, gab Wilson auf einer Pressekonferenz bekannt, dass er damit nicht gegen die Einstweilige Verfügung verstößt, in der es heißt, dass die Baupläne auf anderem Weg weitergegeben werden könnten. Mit dieser Klarstellung hatte der Richter darauf hingewiesen, dass Wilsons Meinungs- und Veröffentlichungsfreiheit nicht übermäßig eingeschränkt werde.

Wilson, der sich in der Tradition der Crypto Wars der 1990er Jahre sieht, hat demnach versichert, dass der Strategiewechsel nicht aus Profitabsicht erfolgt sei. Kopien der Pläne werden für einen "vorgeschlagenen Preis" von 10 US-Dollar angeboten und dann per USB-Stick verschickt. Interessierte können Baupläne hochladen und werden an den Einnahmen beteiligt. Gegenwärtig werden nur Bestellungen aus den USA entgegen genommen, Käufer aus jenen Bundesstaaten, die gegen Wilson klagen, würden aber blockiert – "um sie zu demütigen". Bestellungen für 20.000 US-Dollar seien bereits bearbeitet worden.

Waffen aus dem Hobbykeller

Die boomende internationale Maker-Bewegung besteht nicht nur aus Bastlern, Künstlern und Weltverbesserern – auch krypto-anarchistische Gruppen zählen sich dazu. Diese wollen staatliche Machtmonopole abschaffen, unter anderem auf dem Weg über technische Mittel wie billige 3D-Drucker und CNC-Fräsen. So verbreitet etwa die US-Gruppe "Defense Distributed" in Namen dieser Ideologie Werkzeuge, Open-Source-Druckvorlagen und Bauanleitungen für Eigenbau-Schusswaffen ohne staatliche Kontrolle. In Deutschland ist die Herstellung jedes einzelnen wesentlichen Teils einer Waffe verboten, sofern man nicht über eine "Waffenherstellungserlaubnis" verfügt. Die besitzen beispielweise professionelle Büchsenmacher. Bei Make und heise online berichten wir bereits seit längerem über die Waffenherstellung, weil wir davon überzeugt sind, dass sich Politik und Gesellschaft mit solchen neuen Gefahren auseinandersetzen muss. Wir rufen in keiner Weise zum Eigenbau von Schusswaffen auf und liefern auch keine Bauanleitungen dazu.

Wilson kritisierte aus dem Anlass einmal mehr die Justizminister jener Bundesstaaten, die ihn verklagt haben, und den zuständigen Richter. Trotz der Einstweiligen Verfügung seien die Daten weiterhin online verfügbar gewesen; niemand sei daran gehindert worden, Baupläne für Waffen aus dem 3D-Drucker zu beziehen. Die Klage habe genau das Gegenteil bewirkt und viel Werbung betrieben. Er mache das jetzt aus Prinzip. Eigentlich sei er ein Open-Source-Aktivist, aber "wir werden gerne zum iTunes für Waffen aus 3D-Druckern, wenn wir nicht deren Napster werden können".

Die Auseinandersetzung hatte mit einer Kehrtwende der US-Regierung begonnen, die unter Donald Trump überraschend entschieden hatte, Wilson und seine Gruppe weitgehend gewähren zu lassen. Zuvor hatte sich das zuständige Außenministerium fünf Jahre lang mit Defense Distributed um die Freigabe für das Download-Portal gestritten und vor Gericht gute Aussichten gehabt. Deswegen hatten mehrere US-Bundesstaaten Klage eingereicht und eine Einstweilige Verfügung und zuletzt deren Verlängerung erreicht. Kritik daran kam unter anderem von der Electronic Frontier Foundation, die den Eingriff in die Meinungs- und Veröffentlichungsfreiheit kritisiert. (mho)