Weitere Niederlage für Julian Assange: Haftbefehl bleibt bestehen
Der gegen den Wikileaks-Gründer verhängte Haftbefehl wegen Verstoßes gegen die Meldeauflagen bleibt nach einer neuen Gerichtsentscheidung bestehen.
Auch in der zweiten Verhandlungsrunde sind haben es seine Anwälte nicht geschafft, den gegen Julian Assange verhängten Haftbefehl wegen Verstoßes gegen die Meldeauflagen aufheben zu lassen. Wie in der ersten Verhandlungsrunde lehnte Richterin Emma Arbuthnot die vorgebrachten Gründe in allen fünf Punkten als nicht überzeugend ab. "Ich wünschte, Herr Assange hätte den Mut, selbst vor Gericht zu erscheinen. Er scheint seine eigenen Vorstellungen zu seiner Behandlung und dem Lauf der Gerechtigkeit zu haben. Er scheint sich selbst über das Gesetz stellen zu wollen", erklärte die Richterin.
Im Einzelnen betonte die Richterin, es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass die USA ein Auslieferungsverfahren verfolgten. Wäre dem so, könnte Julian Assange vor einem britischen Gericht gegen die Auslieferung klagen. Auch die Argumentation, dass der Aufenthalt in der Botschaft von Ecuador einem Gefängnisaufenthalt entspreche, lehnte die Richterin ab. Assange könne unüberwacht nach eigenem Gusto Besuche empfangen, selbst bestimmen, was er essen, wann er schlafen oder sich fit halten möchte und habe einen Computer und vollen Zugriff auf das Internet und die sozialen Medien. "Ich bezweifle, dass ein Häftling im Gefängnis Wandsworth den Aufenthalt in der Botschaft von Ecuador als Gefängnis sehen würde."
Richterin sieht Rechtsschutz für Assange
Ebenso sei das Argument nicht überzeugend, dass Assanges Gesundheit leide. Sie habe Bilder von Assange auf dem Balkon gesehen, also habe er Zugang zum Sonnenlicht, befand die Richterin. Eine ärztliche Behandlung sei auch in der Botschaft möglich. Die Berufung der Anwälte auf die Entscheidung der UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen verkenne, dass Assange eben nicht in einem System lebe, das keinen Rechtsschutz kennt.
Auch sei die Darstellung der Meldeauflagen, denen sich Assange 2012 mit seiner Flucht in die Botschaft entzogen habe, nicht überzeugend. "Wer in einem Landhaus lebt und sich einmal am Tag bei der Polizei melden muss, wird nicht hart bedrängt." Somit sei der Verstoß gegen die Meldeauflagen ein Vergehen, das nach wie vor von einem Gericht verhandelt werden müsse. Verstöße gegen die Meldeauflagen werden in Großbritannien mit einer Geldstrafe oder einer Gefängnisstrafe zwischen drei und zwölf Monaten geahndet. (anw)