Aufhebung abgelehnt: Haftbefehl gegen Julian Assange bleibt bestehen
Die britische Justiz bleibt dabei – der Haftbefehl gegen den Wikileaks-Gründer wird nicht ausgesetzt. Sollte Assange die Ecuadorianische Botschaft in London verlassen, droht ihm nach wie vor die Festnahme.
Wiki-Leaks-Gründer Julian Assange muss weiterhin mit einer Verhaftung durch die britischen Polizei rechnen, sollte er seine selbstgewählte Zuflucht in der ecuadorianischen Botschaft in London verlassen. Eine Richterin am Westminster Magistrates' Court lehnte die Aussetzung des Haftbefehls der britischen Strafverfolgungsbehörden ab, wie der Guardian meldet. Assanges Anwalt hatte den Antrag gestellt, weil er den Haftbefehl wegen des Nichterscheinens bei einer polizeilichen Anhörung 2012 für gegenstandslos hält, nachdem die schwedischen Behörden im Mai 2017 die Ermittlungen wegen eines Vergewaltigungsvorwurfs eingestellt und auf eine Vernehmung Assanges verzichtet hatten.
Assange hält sich seit Juni 2012 in der Botschaft in London auf. Zuletzt hatte er die ecuadorianische Staatsbürgerschaft erhalten und auf eine Ausreise gehofft, jedoch verwehrte ihm die britische Regierung den Diplomatenstatus. Der 46jährige fürchtet, nach Verlassen der Botschaft festgenommen und letztlich an die USA ausgeliefert zu werden. (tiw)