Weltraumvertrag: Seit 50 Jahren gilt das Völkerrecht im Weltraum
Am 27. Januar 1967 wurde in Washington, London und Moskau der Weltraumvertrag unterzeichnet. Er erweiterte die Gültigkeit des internationalen Rechts über die Erde hinaus ins All und auf die Himmelskörper.
"Das ist ein erhebender Moment in der Geschichte der Menschheit. Wir unternehmen den ersten entschlossenen Schritt, um das Weltall für immer von den Werkzeugen des Krieges zu befreien." Diese hehren Worte sprach vor 50 Jahren Präsident Lyndon B. Johnson im Ballsaal des Weißen Hauses – nur wenige Minuten vor der Explosion von Apollo 1. Anlass war die Unterzeichnung des Weltraumvertrags durch US-Außenminister Dean Rusk, den US-amerikanischen UN-Vertreter Arthur Goldberg und die Botschafter Großbritanniens sowie der Sowjetunion.
Ähnliche Zeremonien fanden am gleichen Tag in Moskau und London statt. Dabei unterschrieben nicht nur Abgesandte der drei genannten Staaten, sondern auch Diplomaten aus anderen Ländern einschließlich der Bundesrepublik und der DDR. Bis heute haben 105 Nationen den Vertrag über die Grundsätze zur Regelung der Tätigkeiten von Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraums einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper, so der offizielle Name, signiert und ratifiziert.
Erfolg der Vereinten Nationen
In Kraft trat der Vertrag am 10. Oktober 1967. Er gilt als Grundlage des Weltraumrechts, das das irdische See- und Luftrecht in den Kosmos erweitert. Er entsprang vor allem der Arbeit des 1959 gegründeten Weltraumausschusses der Vereinten Nationen. Eine Vorstufe war die weltraumrechtliche Prinzipiendeklaration 1962 (XVIII), die die UNO-Vollversammlung am 13. Dezember 1963 verkündet hatte. Möglich wurde der Weltraumvertrag außerdem durch das Teststoppabkommen vom August 1963, das Atomversuche im Meer, in der Luft und im All verbot.
Weltraumteleskop Hubble (105 Bilder)
(Bild: ESA/Hubble)
Gleich zu Beginn beschwört die Präambel "die großartigen Aussichten, die der Vorstoß des Menschen in den Weltraum der Menschheit eröffnet"; danach folgen die 17 Artikel des Vertrags. Artikel I macht die Erforschung und Nutzung des Alls zur Sache der gesamten Menschheit. Durch Artikel II wird der Weltraum internationalisiert: Er unterliegt keiner nationalen Aneignung, weder durch Beanspruchung der Hoheitsgewalt noch durch Benutzung, Okkupation oder andere Mittel.
Keine RĂĽstung im All
Artikel III dehnt das irdische Völkerrecht, die UN-Charta inbegriffen, auf den Kosmos aus. Der vierte Artikel verpflichtet die Unterzeichner des Vertrags, keine Massenvernichtungswaffen in eine Erdumlaufbahn zu bringen oder sonstwo im All zu stationieren. Die Himmelskörper dürfen nur friedlichen Zwecken dienen – darauf bezog sich auch die eingangs zitierte Bemerkung von Präsident Johnson. Tätigkeiten nichtstaatlicher Rechtsträger im Weltraum, so Artikel VI, müssen durch den zuständigen Signatarstaat genehmigt und beaufsichtigt werden.
Die übrigen Artikel betreffen prosaische Themen wie die Schadenshaftung, die Hoheitsgewalt über Raumfahrzeuge und gegenseitige Besuche von Mond- und Planetenstationen. Astronauten gelten laut Artikel V als Boten der Menschheit im Weltraum. Und auch an UFOs und kosmische Monster wird gedacht: Jeder Vertragsstaat meldet den anderen oder der UNO "Erscheinungen", die eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Raumfahrern darstellen könnten.
Folgeabkommen ohne Erfolg
An den Weltraumvertrag vom 27. Januar 1967 schlossen sich in der Folgezeit weitere Übereinkommen zur Weltraumrettung, -registrierung und -haftung an. Am 5. Dezember 1979 verabschiedete die UNO den Mondvertrag, der ebenso für Planeten und Asteroiden gilt. Artikel 11 untersagt die Aneignung von Bodenschätzen durch staatliche oder nichtstaatliche Stellen beziehungsweise durch natürliche Personen. Erlaubt sind nur internationale Regelungen. Bis heute schloss sich aber keine Weltraummacht dem Vertrag an. Frankreich und Indien haben ihn zwar unterschrieben, doch nicht ratifiziert.
Die Texte des Weltraumrechts haben nichts mit dem dubiosen Verkauf von Mondgrundstücken und Planetenimmobilien zu tun. 2015 beschloss aber der US-Kongress ein Gesetz, das die private Eroberung des Alls stimulieren soll. Paragraph 51303 des SPACE Act sichert jedem US-Bürger das Recht auf außerirdische Ressourcen zu, sofern seine Aktionen nicht gegen die internationalen Verpflichtungen der Vereinigten Staaten verstoßen. Ob das gegen den Weltraumvertrag verstößt, klärt sich wohl erst, wenn tatsächlich einmal eine Firma auf einem Asteroiden schürft. Im Moment haben die US-Unternehmen Planetary Resources und Deep Space Industries, solche Pläne geäußert. Fündig wurden sie allerdings im Großherzogtum Luxemburg, wo Fördergelder in Millionenhöhe für interplanetarische Missionen lagern.
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(mho)