Bilderdiebe aufspüren, Urheberrechte einfordern

Die unerlaubte Nutzung von Bildern ist nicht nur im Internet gang und gäbe, aber dort kommt man Bilderdieben am besten auf die Schliche. Als Fotograf kann man sich gegen Urheberrechtsverletzungen wehren, es ist jedoch nicht in jedem Fall sinnvoll. Wir zeigen, wie man seine Bilder im Internet aufspürt und wann es sich lohnt, seine Bildrechte auf juristischem Wege einzufordern.

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Lesezeit: 42 Min.
Von
  • Thomas Gade
Inhaltsverzeichnis

Die unerlaubte Nutzung von Bildern auf Webseiten, in Präsentationen und sozialen Medien ist gang und gäbe. Umgangssprachlich spricht man in diesem Zusammenhang oft vom Bilddiebstahl. Streng genommen ist das falsch, es werden ja keine Bilder entwendet, sie werden vielmehr ohne Zustimmung des Urhebers kopiert. Korrekt wäre es also, von Urheberrechtsverletzungen durch unerlaubte Vervielfältigung zu sprechen. Weil die korrekte Bezeichnung ein wenig unhandlich ist, werden wir in diesem Artikel der Einfachheit halber dennoch die Bezeichnung Bilderdiebstahl verwenden. Seine Entdeckung muss man nicht dem Zufall überlassen, das Internet bietet effektive Möglichkeiten zum Aufspüren von Plagiaten.

Digitalfotos sind leicht zu kopieren und bei der großen Anzahl von Publikationen und Websites glauben viele Rechtsverletzer offenkundig, dass die Fotografen eine unerlaubte Verwendung nicht mitbekommen. Generell gilt: Fotografien sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit der ausdrücklichen Einwilligung der Bildrechteinhaber verwenden werden. Das Urheberrecht unterscheidet bei Fotos zwischen Lichtbildwerken und einfachen Lichtbildern. Die qualitativ besseren Lichtbildwerke sind bis 70 Jahre nach dem Tod des Fotografen urheberrechtlich geschützt. Beim Lichtbild endet die Schutzfrist 50 Jahre nach seiner Herstellung, es sei denn, es wurde in dieser Zeit veröffentlicht. Dadurch verlängert sich die Frist auf 50 Jahre nach seiner Erstveröffentlichung. Lebende Fotografen können also in der Regel davon ausgehen, dass die Verwendung ihrer Fotos ihrer Zustimmung und der Angabe ihrer Namen durch den Urherrechtshinweis bedarf. Diese in Deutschland geltenden Regeln finden wir in gleicher oder ähnlicher Weise in der gesamten EU und vielen anderen Ländern wieder.

Das Recht formal auf seiner Seite zu haben ist jedoch nicht ausreichend, um seine Urheberrechte gegen Bilderdiebe zu verteidigen. Man muss das Recht auch durchsetzen können und das kann kompliziert sein. Im allgemeinen gilt: In Deutschland und in Nachbarländern wie Österreich und der Schweiz hat man gute Chancen, Schadensersatzansprüche nötigenfalls auch per Gericht durchzusetzen. Wenn andere Länder betroffen sind, sollte man im Vorfeld sorgfältig prüfen, ob eine juristische Auseinandersetzung sinnvoll ist. Die Kosten der Rechtsverfolgung können auch in Deutschland den Ertrag einer Urheberrechtsverletzung schnell übersteigen. Man muss als Fotograf abwägen, ob es sich lohnt, einen Bilderdieb zu verfolgen. Es besteht immer eine gewisse Gefahr, dem schlechten Geld — also den entgangenen Lizenzgebühren — gutes Geld in Form von Anwaltsgebühren hinterher zuwerfen.

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