Fernsehen mit und ohne Kabel: So gucken Mieter weiter

Nach der Umstellung auf DVB-T2 vor gut fünf Jahren grätscht nun das Nebenkostenprivileg in den gewohnten TV-Empfang. Diese Alternativen gibt es.

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(Bild: Freepik.com; Montage: Mac & i)

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Wenn der Brief des Vermieters mal keine Rechnung ist: "Ab dem 1. Juli 2024 ist es nicht mehr möglich, die Kosten eines Rahmenvertrages an die Mieter weiterzugeben. Aus diesem Grunde habe ich den bestehenden Kabelrahmenvertrag zum 30.06.2024 gekündigt", so der Brief einer Vermieterin, der der Redaktion vorliegt. "Durch die Kündigung wird die Firma Vodafone uns voraussichtlich nicht mehr über den 30.06.2024 hinaus mit Telekommunikationssignalen, das heißt Fernsehempfang, versorgen."

Wer in einer Mietwohnung Kabel-TV über seinen Vermieter nutzt, wird ebenfalls einen solchen Brief bekommen haben – oder noch bekommen. Grund ist das am 1. Dezember 2021 in Kraft getretene Telekommunikationsgesetz. Die Übergangsfrist, die es Vermietern weiterhin erlaubte, die Kosten für den Kabelvertrag über die Nebenkostenabrechnung an die Mieter weiterzureichen, läuft noch bis 30. Juni 2024. Die meisten Vermieter dürften folglich die Sammelverträge bei Vodafone & Co gekündigt haben.

kurz & knapp
  • Mieter können nach der Kündigung eines Mehrnutzervertrags für Kabel-TV oft, aber nicht immer einen eigenen Tarif buchen.
  • Ohne Abo und meist ohne neue Hardware lässt sich über DVB-T2 und Internet fernsehen.
  • Mit Paketen für Internet plus Streaming fährt man oft günstiger als bei Einzelbuchungen.

In einer Umfrage des Streaminganbieters Zattoo stimmten 34 Prozent der Betroffenen der Aussage zu: "Ich befürchte, dass mein TV-Bildschirm ab dem 1. Juli schwarz bleibt und ich nicht länger wie gewohnt Fernsehen schauen kann." Die Befürchtung der Mieter mit Kabel-TV ist nicht aus der Luft gegriffen. Denn wer sich nicht um eine Lösung kümmert, der dürfte ab Juli wirklich in die Röhre schauen – im übertragenen statt im wörtlichen Sinne. Ausnahmen gibt es, wenn der Anbieter nicht gleich das Signal abstellt, der Vermieter die Kosten zukünftig übernimmt oder die rechtzeitige Kündigung versemmelt hat.

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