Garantieforderung nach Konkurs
Habe ich Chancen, eventuelle Forderungen aus dem Garantieversprechen meines Händlers einzutreiben, wenn dieser Konkurs angemeldet hat?
- Frank Möcke
Habe ich Chancen, eventuelle Forderungen aus dem Garantieversprechen meines Händlers einzutreiben, wenn dieser Konkurs angemeldet hat?
Im Prinzip ja. In den meisten Fällen können die in Konkurs gegangenen Firmen `mangels Masse´ aber nicht einmal mehr die Verfahrenskosten begleichen. Ist dennoch etwas zum Verteilen übriggeblieben, tritt der Konkursverwalter auf den Plan. Der berücksichtigt vorrangig die noch ausstehenden Gehälter der Mitarbeiter, das Finanzamt und die Sozialversicherungen. Erst dann kommen die Gläubiger - und danach vielleicht erst Sie.
Allerdings besteht auch manchmal die Möglichkeit, defekte Teile oder Baugruppen beim Hersteller direkt zu reklamieren. Eine freundliche Erklärung des Sachverhalts und die Bitte um Hilfe haben schon oft Berge versetzt ... (fm) (fm)