Händler pleite - wo reklamieren?

Meine Festplatte ist innerhalb der Gewährleistungsfrist ausgefallen, aber ich weiß nicht, wie ich reklamieren soll: Der Händler ist insolvent, der Hersteller lehnt die Annahme der Rücksendung ab. Wer hilft mir weiter?

vorlesen Druckansicht
Lesezeit: 2 Min.

Meine Festplatte ist innerhalb der Gewährleistungsfrist ausgefallen, aber ich weiß nicht, wie ich reklamieren soll: Der Händler ist insolvent, der Hersteller lehnt die Annahme der Rücksendung ab. Wer hilft mir weiter?

Wahrscheinlich niemand. Bei Insolvenz des Händlers sind Gewährleistungsansprüche oft nichts mehr wert, denn sie bestehen laut Gesetz eben nur gegenüber dem Händler.

Streng genommen müssten Sie sich an den Insolvenzverwalter wenden und Ihren Gewährleistungsanspruch geltend machen; in den meisten Fällen laufen solche Ansprüche aber ins Leere, weil bereits viele Forderungen anderer Gläubiger mit größerer Priorität (etwa Lohnzahlungen, Bankschulden) vorhanden sind. Ähnlich liegt der Fall, wenn der Händler den Geschäftsbetrieb ohne Rechtsnachfolger regulär einstellt.

Sie haben bessere Karten, wenn Ihr defektes Produkt mit einer Hersteller-Garantie (samt Nachweis) ausgestattet ist. Anders als bei der gesetzlichen Gewährleistung darf der Hersteller seine freiwilligen Garantieleistungen allerdings an beliebige Bedingungen knüpfen. So kann er festlegen, dass er Reklamationen nicht direkt, sondern nur über einen Händler annimmt. In solchen Fällen hilft Ihnen vielleicht ein anderer freundlicher Händler weiter, eventuell gegen eine Bearbeitungsgebühr. Manche Hersteller akzeptieren Reklamationen direkt von Privatkäufern, sofern der ursprüngliche Verkäufer nachweislich insolvent ist.

Wenn Sie ein so genanntes OEM-Produkt gekauft haben (oft auch als Bulk- oder Tray-Ware bezeichnet), so gelten unter Umständen andere Regeln, denn solche Ware ist nicht für den direkten Verkauf an Privatkunden vorgesehen. Die Produkte sind auch deshalb billiger, weil der Hersteller Garantieleistungen auf den Zwischenhändler oder Systemhersteller abwälzt. Es besteht dann nur ein gesetzlicher Gewährleistungsanspruch gegen den Händler, der Hersteller wird Ihnen also nicht weiterhelfen. Solche und ähnliche Einschränkungen der Gewährleistungs- und Garantieansprüche sollte man vor dem Kauf gebrauchter Waren und von Restposten aus Insolvenzen bedenken. (ciw)