Branding ade

Wie der PC profitieren Handys und Smartphones von Flexibilität und Funktionsreichtum per Software. Doch nirgendwo in der Elektronikbranche handhaben die Hersteller Software-Updates so restriktiv wie beim Handy.

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Lesezeit: 17 Min.
Von
  • Rudolf Opitz

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Mit Adressbuch und Terminplaner, Kamera oder MP3-Player ist das Handy von heute ein kleiner Computer. Wie der PC profitiert es von Flexibilität und Funktionsreichtum per Software, leidet aber auch unter den damit einhergehenden Fehlern. Doch nirgendwo in der Elektronikbranche handhaben die Hersteller Software-Updates so restriktiv wie beim Handy – und treiben ihre Kundschaft förmlich in die illegale Selbsthilfe.

Das PC-BIOS ist buggy oder veraltet? Kein Problem, da steht längst ein neues zum Download auf der Website des Boardherstellers – mit Tool und Anleitung für ein sicheres Update. Ihr DVD-Brenner kennt die neuesten Rohlinge nicht? Ihr DVB-C-Receiver findet Kanäle nicht? Auch hier wartet neue Firmware längst auf den Download.

Warum soll das bei Handys nicht ebenso einfach gehen? Gründe für regelmäßige Updates gibt es nämlich jede Menge. Neben der reinen Fehlerbehebung konnten wir zum Beispiel diverse Verbesserungen feststellen, die ausschließlich jüngerer Firmware zu verdanken waren:

Die Menüs reagieren schneller, der Mediaplayer spielt Videoclips mit weniger Geruckel ab oder unterbricht eine MP3-Wiedergabe nicht mehr, wenn man gleichzeitig andere Handyfunktionen nutzt; die Datenverbindung via GPRS oder UMTS läuft stabiler und liefert höhere Datenraten; Bluetooth koppelt schneller an die Autofreisprecheinrichtung oder das Funk-Headset. Das Fotohandy Nokia 6230i präsentierte zum Beispiel seine Bilder nach einer Software-Aktualisierung mit kräftigeren Farben und besserem Kontrast, wenn auch mit moderat stärkerem Rauschen.

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Drei Variationen, ein Handy: Das Sony Ericsson K600i (links) gibt es auch in der Vodafone-Version V600i (mitte) und als K608i (rechts) in einer Version für T-Mobile. Vergrößern

Zur Firmware der Handys und Smartphones gehören nicht nur das eigentliche Betriebssystem, sondern auch Ländereinstellungen mit den dazugehörigen Sprachpaketen und Anwendungen wie Terminkalender, Bildbearbeitung oder MP3-Player. Die Firmware liegt in einem wiederbeschreibbaren Flash-Speicher, wo sie sich im Prinzip ohne großen Aufwand gegen eine andere Version ersetzen lässt. Dennoch wird längst nicht jedem Handykunden gestattet, sich die Neuerungen legal in Eigenregie nutzbar zu machen.

Gebrandmarkt

Viele Nutzer stören sich an der zum Teil penetranten Eigenwerbung der Netzprovider auf den Mobiltelefonen, dem so genannten Branding. Voreingestellte Hintergrundbilder und Klingeltöne sollen dem Kunden verdeutlichen, dass er nicht nur mit etwa einem Nokia-, sondern auch mit einem T-Mobile- oder Vodafone-Handy telefoniert. Große Provider ordern gar exklusive Modelle mit geändertem Gehäusedesign, angepasster Firmware und neuer Typenbezeichnung: So gibt es beispielsweise das Sony-Ericsson-Handy K600i auch als V600i von Vodafone und als K608i in einer T-Mobile-Variante. Abgesehen vom Gehäuse unterscheiden sich die Modelle nur im Betriebssystem; mit anderer Firmware verwandelt sich folglich ein V600i "innerlich" in ein K600i.

Weit ärgerlicher als Werbe-Logos oder -Klingeltöne sind vorbelegte Funktionstasten, die ohne Rückfrage eine kostenpflichtige WAP-Verbindung aufbauen. Auch in den Menüs der gebrandeten Handys lauern solche Kostenfallen, zum Beispiel in der Klingelton- oder Bilderauswahl: Der Menüpunkt "weitere Bilder" führt dann nicht etwa in ein Untermenü, sondern direkt aufs WAP-Portal des Anbieters, wo man weitere Bildchen und Töne für 2,49 Euro das Stück herunterladen kann.

Um zu verhindern, dass der Benutzer selbst erstellte Klingeltöne im MP3-Format direkt aufs Mobiltelefon überspielt, fehlen bei einigen Handys mit Branding sogar die nötigen Bluetooth-Profile [1]. Zwar lassen sich die Kostenfallen bei vielen Handys umgehen, indem man ein neues Verbindungsprofil mit fehlerhaften Zugangsdaten anlegt oder den GPRS-Dienst netzseitig sperrt, doch funktioniert danach auch der MMS-Versand nicht mehr. Wer also das komplette Provider-Branding samt Einschalt-Jingle und vorbelegten Tasten wirklich loswerden will, braucht eigentlich eine ungebrandete Firmware.

Updates fürs Handy

Wo und wie man eine aktuelle Firmware für sein Mobiltelefon bekommt, hängt vom Hersteller ab. Während der Garantiezeit führen sie Firmware-Updates kostenfrei durch, so man einen Software-bedingten Fehler nachweisen kann. Wenn das Handy dazu eingeschickt werden muss, ist es der Kunde in der Regel für rund zwei Wochen los – ein Unding. Einige Hersteller wie Nokia, Siemens oder Sony Ericsson betreiben Servicestellen, die vor Ort die Firmware aktualisieren. Je nach Auslastung muss man zwischen einer halben Stunde und einem Tag auf sein Handy warten.

Nur Siemens bot bereits 2002 eine Firmware für das S45 zum kostenfreien Herunterladen an [2]. Für den eigentlichen Flashvorgang brauchte man nur ein serielles Kabel. Heute stellen außer BenQ-Siemens immerhin Motorola und Sony Ericsson aktuelle Firmware-Versionen übers Internet bereit (siehe Literaturverzeichnis). Nokia bietet in Großbritannien zurzeit versuchsweise Firmware für einige Smartphones im Web an. Vor Jahresende soll der Dienst offiziell starten. Solange verweist man auf die Servicestellen, die jedoch nur in der Garantiezeit kostenfrei tätig werden und andernfalls bis zu 70 Euro kassieren. Samsung bietet überhaupt keinen Firmware-Service an. Man habe die Software der Handys ausreichend auf Fehlerfreiheit getestet, daher gebe es keinen Grund für ein Software-Update. Im Garantiefall wird das komplette Gerät getauscht.

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Die Flasher-Tools für Siemens-Handys arbeiten mit den meisten preiswerten No-Name-Kabeln, nicht jedoch mit dem Original-RS-232-Kabel des Herstellers (rechts) zusammen.Vergrößern

Bei BenQ-Siemens, Motorola- oder Sony-Ericsson benötigt man ein spezielles USB-Kabel für das Update. Während Motorola und BenQ-Siemens die Firmware samt Flash-Software als Paket zum Herunterladen anbieten, stellen Sony Ericsson und Nokia nur einen Update-Client bereit, der die passende Firmware erst während des eigentlichen Update-Vorgangs übers Internet lädt.

Einige Modelle von BenQ-Siemens und Sony Ericsson lassen sich direkt über das Mobilfunknetz (OTA, Over The Air) aktualisieren. Aktiviert man die OTA-Option im Einstellungsmenü, baut das Handy via GPRS oder UMTS eine Verbindung mit dem Update-Server des Herstellers auf und lädt die neue Firmware direkt in den Speicher. Nokia testet das OTA-Update zurzeit ebenfalls. Da ein Firmware-Update mehrere Megabyte umfassen kann, sollte man jedoch mit dem Netzbetreiber einen Datenvertrag mit großem Inklusivvolumen, am besten mit einer Flatrate, abgeschlossen haben, sonst kommt das Update per Funk teuer zu stehen.

Informationen zu verfügbaren Updates stehen auf den Herstellerseiten, aber auch in den zahlreichen Mobilfunkforen. Die bisherige Firmware-Version verrät das Handy meist nach Eingabe eines Codes oder im Einstellungen-Menü (siehe Tabelle). BenQ-Siemens und Sony Ericsson stellen aktuelle Firmwares mittlerweile für die meisten Modelle bereit, bei Motorola findet man bislang nur Updates für das Razr V3 und das Slvr L7.


Version der Handy-Firmware feststellen
HerstellerVorgehensweise
BenQ-SiemensIm Standby-Modus *#06# eingeben (Abfrage der Seriennummer oder IMEI), dann den Soft-Key Info drücken oder den nächsten Menüreiter auswählen
MotorolaDie Firmware-Version steht unter Einstellungen/Telefonstatus/Weitere Info (Flex-Version und SW-Version)
NokiaIm Standby-Modus *#0000# eingeben
SamsungIm Standby-Modus *#1234# (Geräte-Version) und *#1111# (Software-Version) eingeben
Sony EricssonIm Standby-Modus >*<<*<* eingeben ( bei < den Joystick oder das Steuerkreuz nach links, bei > nach rechts drücken), es erscheint ein Service-Menü, die Software-Version steht unter Service info/SW-Info

Bei einem offiziellen Firmware-Update bleibt das Branding des Netzbetreibers bestehen. Die Servicestellen und die Online-Dienste aktualisieren nur die jeweils im Gerät vorgefundenen Versionen der Firmware. Im Internet findet man jedoch Anbieter wie entbranden.de, erido.de oder handy-experte.de, die je nach Modell für 10 bis 30 Euro auch die Original-Firmware ohne Provider-spezifische Änderungen ins eingeschickte Handy flashen.

Diese Dienste sind allgemein vom Hersteller oder Provider nicht autorisiert. Daher muss man mit dem Verlust der Garantieansprüche rechnen. entbranden.de bietet daher an, solche Garantieleistungen zu übernehmen. Je nach Vorgehen der Entbrander kann es auch rechtliche Bedenken geben, etwa was das Urheberrecht an der verwendeten Firmware betrifft (siehe Kasten "Rechtliches zu Eingriffen ins Handy"). Viele der Serviceanbieter arbeiten daher in einer rechtlichen Grauzone. Bislang verhalten sich Hersteller und Provider abwartend und dulden das Entbranden stillschweigend.

Hacker-Methoden

Wie wichtig vielen Zeitgenossen ihr Handy ist, demonstriert am anschaulichsten die Goldgrube "Klingeltöne". Doch Kultobjekte ziehen Subkulturen nach sich, und wo sich die Handyhersteller sperrig anstellen, greift die Fangemeinde zur Selbsthilfe. Dass die auch bei großzügiger Betrachtung rechtlich äußerst fragwürdig ist, dürfte klar sein.

Das Internet quillt förmlich über an Quellen mit mehr oder weniger aktuellen Firmware-Versionen inklusive der nötigen PC-Software, um sein Handy selbst zu aktualisieren. Dazu ist bei älteren Modellen nur ein einfaches Datenkabel für wenige Euro nötig, neuere Handys und Smartphones benötigen in der Regel eine so genannte Flash-Box, die je nach Ausstattung mehrere hundert Euro kosten kann – dafür kauft sich der Privatanwender lieber ein brandneues Handy.

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Eine Flash-Box enthält einen Mikrocontroller, der die Kommunikation mit der Serviceschnittstelle des Handys übernimmt. Vergrößern

Viele der Tools entfernen auch SIM- und Net-Locks, wie wir bei unseren Nachforschungen feststellen durften. Das sind von den Providern eingerichtete Sperren im Handy, die verhindern, dass der Kunde mit einer anderen als der mitgelieferten SIM-Karte (SIM-Lock) oder mit einer Karte für ein anderes Funknetz (Net-Lock) telefonieren kann. Bei Handys aus Prepaid-Paketen sind diese Sperren seit langem üblich, bei Vertragshandys kommen sie gerade in Mode. Ein Net-Lock lässt sich ganz legal durch Eingabe eines Codes entfernen. Den rückt der Provider in den ersten zwei Jahren aber erst nach einer Ausgleichszahlung für die Handysubvention von rund 100 Euro heraus; danach erhält man den Code üblicherweise auf Anfrage gratis.

Hacker-Tools hebeln nicht nur solche Sperren aus, mit etlichen lässt sich sogar die weltweit einzigartige Seriennummer IMEI (International Mobile Station Equipment Identity) ändern. Hier geht es dann aber nicht mehr um rechtliche Grauzonen, sondern um einen strafrechtlich relevanten Tatbestand vom Kaliber "Urkundenfälschung".

Die meisten Handynutzer, die sich der Handy-Flasher-Gemeinde anschließen, wollen dagegen nur eine aktuelle, fehler-, werbe- und kostenfallenfreie Firmware. Restriktives Verhalten der Hersteller und aggressives Branding der Provider sorgen jedoch dafür, dass ihre technikinteressierten Kunden selber Hand anlegen und erst dadurch entdecken, was noch so alles geht: So reichen wir die Frage, wieso die Hersteller eine urkundlich-relevante Angabe wie die IMEI überhaupt in einem Bereich ablegen dürfen, den jeder technisch Versierte ändern kann, einfach an die Juristen zum Bebrüten weiter. (rop)

Literatur
[1] Rudolf Opitz, Mobilfunk-Königsklasse, UMTS-Handys und-Smartphones, www.heise.de/mobil/artikel/62452
[2] Murat Özkilic, Rudolf Opitz, Andre Wussow, Grau oder teuer, Firmware-Updates bei Handys, c't 16/02, S. 160
[3] BenQ-Siemens Firmware-Updates für Handys
[4] Motorola Handy-Update-Seite
[5] Sony Ericsson Update-Client (Aktualisierungsservice)
[6] Nokia Firmware-Update-Test (Großbritannien)


Rechtliches zu Eingriffen ins Handy

Handy entsperren

Je nachdem, wie der Vertrag mit dem Mobilfunkanbieter ausgestaltet ist, kann die Entfernung einer Gerätesperre eine Verletzung von Vertragsbestimmungen darstellen. Entsprechende Bestimmungen finden sich bei den meisten Anbietern in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). In § 7 der AGB von O2 heißt es dazu etwa: "Es ist dem Kunden untersagt, die Aufhebung der SIM-Sperrung selbst vorzunehmen oder durch Dritte vornehmen zu lassen, sofern O2 ihm den hierfür erforderlichen Code nicht ausdrücklich mitgeteilt hat." Somit stellt die Entfernung der Gerätesperre vor Ablauf der vereinbarten Frist eine Vertragsverletzung dar, welche zum einen Schadenersatzansprüche auslösen und zum anderen auch zur vorzeitigen Kündigung des Vertrags führen kann.

Grundsätzlich hat man an seinem Mobiltelefon zwar Eigentum erworben und dürfte es sogar problemlos zerstören, aber solange der Mobilfunkanbieter als Subventionsgeber ein berechtigtes Interesse an der Integrität der Daten hat, ist deren Veränderung rechtlich problematisch. Mit Ablauf der Sperrzeit entfällt allerdings auch das Integritätsinteresse des Anbieters, sodass die Sperre dann legal entfernt werden kann. Bei Käufern, welche ein gesperrtes Gerät ohne SIM-Karte erwerben, kommt es darauf an, ob sie erkennen konnten, dass die Sperrfrist noch nicht abgelaufen war. Wer eine Gerätesperre entfernt und das manipulierte Gerät anschließend weiterverkauft, sieht sich möglicherweise markenrechtlichen Unterlassungsansprüchen des Geräteherstellers ausgesetzt (vgl. BGH, Urteil v. 09.06.2004, I ZR 13/02).

Ändern der IMEI

Zwar stellt das Telefonieren mit einem Gerät, bei welchem die IMEI verändert wurde, nach Auskunft der Bundesnetzagentur keinen Eingriff in die Mobiltelefonnetze dar. Die Geräte verlieren durch die Veränderung auch nicht ihre Zulassung. Allerdings ist die IMEI eine eindeutige Seriennummer, welche ähnlich der Fahrgestellnummer eines KFZ die Nachvollziehbarkeit bei Diebstählen sicherstellen soll. Wer Änderungen daran vornimmt, könnte sich nach § 269 StGB der Fälschung beweiserheblicher Daten strafbar machen. Das gilt auch für den, der ein Gerät mit geänderter IMEI gebraucht, soweit er von der Änderung Kenntnis hatte.

Verändern der Firmware

Die Veränderung der Firmware eines Mobiltelefons verletzt im Regelfall das Urheberrecht des Geräteherstellers beziehungsweise des Lieferanten der Firmware. Durch den Kauf eines Telefons wird man zwar Eigentümer, jedoch erstreckt sich das Eigentum nicht auf die im Gerät gespeicherte Betriebssoftware. Diese hat der Gerätehersteller nur zur Nutzung lizenziert und zwar in der konkret im Flash des Geräts gespeicherten Form. Gemäß § 69c Nr. 2 UrhG bedarf jede Umarbeitung eines urheberrechtlich geschützten Werkes aber der Zustimmung des Rechteinhabers.

Eine Ausnahme gilt nur für den Fall der Fehlerberichtigung. Wenn die Firmware also einen Fehler aufweist und der Hersteller diesen nicht behebt, dann kann eine Umarbeitung zum Zwecke der Herstellung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs erlaubt sein. Eine Dekompilierung bleibt allerdings nur den schwerwiegenden und nutzungsverhindernden Programmfehlern vorbehalten. In diesen Fällen ist die punktuelle Dekompilierung erlaubt, wenn sie technisch erforderlich ist und auf Nachfrage weder Programmhersteller noch Lieferant eine Fehlerbeseitigung oder die zur Fehlerbeseitigung notwendigen Informationen anbieten.

Ein Software-Update, also das Einspielen einer neuen Firmware, welche mitunter auch neue Funktionen bietet, ist zwar sehr reizvoll, sollte aber nur erfolgen, wenn der Hersteller die Software zum Download im Internet bereitstellt oder über seine Servicehändler anbietet. Bei Firmware-Updates aus unsicheren Quellen ist oft nicht gewährleistet, dass für deren Nutzung die Erlaubnis ihrer Urheber vorliegt – und dass sie nicht selbst Produkte illegaler Softwarebearbeitung darstellen. Zudem kann man sich durch Vervielfältigung und öffentlichem Anbieten auf Tauschbörsen oder Websites nach § 106 UrhG strafbar machen.

Entfernen des Brandings

Bei der Entfernung von Brandings ist nach der Art der Entfernung zu differenzieren: Soweit dafür eine neue Firmware eingespielt werden muss, fehlt es im Regelfall an dem dafür erforderlichen Nutzungsrecht der Firmware, sodass das Einspielen ins Gerät einen Urheberrechtsverstoß darstellt. Werden auf dem Gerät allerdings nur Daten ausgetauscht – also etwa Grafiken durch eigene ersetzt oder Links auf Provider-Portale durch andere ersetzt – ist das Entfernen des Brandings grundsätzlich zulässig.

Garantie und Gewährleistung

Wer sein Gerät bereits durch Einspielen einer neuen Firmware geändert hat, sollte davon absehen, Garantieansprüche beim Hersteller geltend zu machen. Zum einen schließen die meisten Hersteller in ihren Garantiebestimmungen eine Einstandspflicht für modifizierte Geräte aus, zum anderen macht man den Hersteller so möglicherweise auch noch auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam und bekommt eine Abmahnung ins Haus. Soweit man das Gerät auf legale Weise vom Branding befreit hat, werden sich die Hersteller wegen der Modifikation zumeist trotzdem wirksam auf den Verlust der Garantie berufen können. In jedem Fall empfiehlt sich ein Blick in die Garantiebestimmungen des Herstellers.

Die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren bei neuen Geräten kann der Verkäufer gegenüber Verbrauchern allerdings nicht wirksam ausschließen. Auch eine Modifikation des Geräts führt nicht dazu, dass die gesetzliche Gewährleistung erlischt. Allerdings sorgen Basteleien am Gerät möglicherweise dafür, dass ein Käufer bei einer Mängelrüge auch schon vor dem Ablauf von sechs Monaten nach dem Kauf selbst nachweisen muss, dass der reklamierte Mangel bereits von Anfang an vorlag oder angelegt war. Normalerweise trifft diese Beweislast den Kunden erst nach sechs Monaten. Am Ende muss über den Mangel und dessen Ursache ein Sachverständiger entscheiden, welcher schnell das Fünf- bis Zehnfache eines neuen Mobiltelefons kosten kann.

(RA Fabian Schmieder, Hannover)