Kamera-Massenüberwachung mit und ohne KI: Was ist möglich und was ist erlaubt?

Wir schauen auf aktuelle Technik und Algorithmen von Überwachungskameras auf öffentlichen Plätzen und in Geschäften und betrachten die geltende Rechtslage.

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, Thorsten Hübner

(Bild: Thorsten Hübner)

Lesezeit: 12 Min.
Von
  • Jan Mahn
Inhaltsverzeichnis

Ein McDonald’s-Schnellrestaurant in einem Gewerbegebiet in Hildesheim, unweit von Hannover. Eine der frei stehenden Filialen mit Parkplatz, E-Auto-Schnellladesäule und einem McDrive, dem Abholfenster für Kunden mit Auto. Betrieben wird der Standort von "McDonald’s Deutschland LLC", einer Gesellschaft nach US-Recht mit Zweigniederlassung in München. Der Laden gehört also nicht einem der über 200 Franchise-Nehmer, die nach Angaben auf der Homepage mehr als 94 Prozent der insgesamt 1430 Standorte betreiben. Die deutsche McDonald’s-Tochter selbst ist verantwortlich für das, was hier passiert.

Auf den ersten Blick nichts Ungewöhnliches. Am Haupteingang und auch an den Nebentüren hängen kleine graue Überwachungskameras, sodass man das Gebäude nicht ungesehen betreten kann. Um das Typenschild dieser kleinen Kameras entziffern zu können, muss sich der interessierte Gast am besten eine Trittleiter mitbringen. XNO-8030RP von Hanwha Vision ist dann zu lesen. Beim Fachhändler gibt es die für 770 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer, McDonald’s hat also nicht die günstigsten Modelle ausgewählt. Überwachungskameras mit ähnlicher Auflösung (2560 × 1920 Pixel verarbeitet die Hanwha) hatten wir schon deutlich günstiger im Test.

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Die Kameras, die draußen vorm Burger-Restaurant hängen, können aber noch mehr. Sie gehören zur Familie "Wisenet X". Im Restaurant entdecken wir fünf weitere kleine weiße Dome-Kameras, ebenfalls mit "Wisenet" beschriftet.

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