Lieber Garantie oder Gewährleistung?

Auf mein Smartphone, das ich vor drei Monaten bei einem Handy-Shop gekauft habe, gibt der Hersteller zwei Jahre Garantie. Der Shop wiederum muss zwei Jahre lang für Mängel haften, sprich die gesetzliche Gewährleistung übernehmen. Wenn nun etwas mit dem Gerät nicht in Ordnung ist, an wen sollte ich mich dann am besten wenden?

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht
Lesezeit: 2 Min.

Auf mein Smartphone, das ich vor drei Monaten bei einem Handy-Shop gekauft habe, gibt der Hersteller zwei Jahre Garantie. Der Shop wiederum muss zwei Jahre lang für Mängel haften, sprich die gesetzliche Gewährleistung übernehmen. Wenn nun etwas mit dem Gerät nicht in Ordnung ist, an wen sollte ich mich dann am besten wenden?

Eine Herstellergarantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, die zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht hinzukommt. Umfang und Dauer hängen nicht von gesetzlichen Bestimmungen, sondern von den jeweiligen Garantiebedingungen ab, die der Hersteller selbst festlegt - man bekommt diese Bedingungen normalerweise beim Kauf gedruckt mit ausgehändigt. Je nachdem, wie großzügig sie ausfallen und um was für einen Defekt oder Mangel es bei der jeweiligen Reklamation geht, kann es durchaus sinnvoll sein, lieber die Herstellergarantie in Anspruch zu nehmen als den Händler zur Beseitigung eines Mangels aufzufordern: Vielleicht bietet der Hersteller einen kostenlosen Abholservice, einen Austausch innerhalb von 24 Stunden oder ähnliche kundenfreundliche Garantieformen an.

Besonders wenn man es nicht mit einem Mangel im Sinne des Gesetzes zu tun hat, sondern mit einem Verschleißschaden, kann eine Garantie Gold wert sein. Das Gleiche gilt, wenn der Händler aufgrund eines Konkurses nicht mehr greifbar ist. Garantieverträge mit besonderem Umfang oder besonderer Dauer werden oft auch gegen Aufpreis beim Kauf angeboten. Um zu beurteilen, ob sich das lohnt, muss man die oft ziemlich verklausulierten Bedingungen sehr genau lesen. Bisweilen sind bestimmte Teile, die typischerweise gern ausfallen, von Garantieleistungen ausgenommen. Manchmal sind solche Verträge nicht übertragbar, dann kommen die Garantieleistungen nur dem Erstkäufer zugute.

Wichtig ist, die beiden Wege der Reklamation nicht zu vermischen. Wenn beispielsweise der Hersteller im Rahmen seiner Garantie Ihr Smartphone austauscht und das Ersatzgerät nach einiger Zeit wiederum einen Mangel aufweist, wird der Händler es ablehnen, dafür zu haften - immerhin hat er Ihnen dieses Exemplar ja nicht verkauft. In einem solchen Fall wäre die Wahlmöglichkeit dann praktisch dahin, und Sie müssten sich in Bezug auf dieses Gerät weiterhin an den Hersteller halten. (psz)