Rechnung fĂĽr den Kabelanschluss
Darf mir mein Vermieter die Kosten fĂĽr den Kabel-TV-Anschluss nach dem 30. Juni 2024 in Rechnung stellen, obwohl ich den ĂĽberhaupt nicht haben will?

- Niklas MĂĽhleis
- Ulrike Kuhlmann
Darf mir mein Vermieter die Kosten fĂĽr den Kabel-TV-Anschluss nach dem 30. Juni 2024 in Rechnung stellen, obwohl ich den ĂĽberhaupt nicht haben will? Die ZwangsgebĂĽhr sollte doch mit dem Wegfall des Nebenkostenprivilegs beendet werden.
Nein, einen Vertrag zulasten Dritter, in diesem Fall zu Ihren Lasten, darf Ihr Vermieter nicht ohne Ihr Einverständnis oder vertragliche Vereinbarung mit Ihnen schließen. Sie haben es selbst in der Hand, ob Sie einen TV-Kabelvertrag abschließen möchten oder darauf verzichten. Mit DVB-T2, Satellitenempfang und IPTV haben Sie viele Alternativen.
(uk)