Recht: Grundbegriffe des Datenschutzes erklärt

Was genau sind eigentlich personenbezogene Daten? Was bedeutet in der Praxis die im Datenschutz geforderte Transparenz? Wir erklären die wichtigsten Begriffe.

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Der DSGWS zur DSGVO

(Bild: Sven Hauth)

Lesezeit: 14 Min.
Von
  • Joerg Heidrich
Inhaltsverzeichnis

Mit einer Handvoll wichtiger Begriffe steckt die europäische Datenschutzgrundverordnung die Grenze zwischen Privatsphäre und Datensammlern ab. Nur wer deren zentrale Ideen versteht, kann sich gegen Begehrlichkeiten wappnen – und verliert beim Katz-und-Maus-Spiel rund um die europäischen Vorgaben nicht den Faden.

Dass persönliche Daten ein potenziell kritisches Gut sind und sich durchaus gegen ihren "Urheber" wenden können, hat man schon lange vor Big Data erkannt und deren Schutz vorausschauend im informationellen Selbstbestimmungsrecht verankert. Es ist das elementare Grundrecht des Datenschutzes und gesteht dem Einzelnen zu, selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner höchstpersönlichen Daten entscheiden zu dürfen. Im Unterschied zu den anderen Grundrechten findet es sich allerdings nicht im Grundgesetz (GG), sondern wurde im Jahr 1983 vom Bundesverfassungsgericht im Rahmen des Volkszählungsurteils geboren: als Weiterentwicklung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.

Die Begründung von damals ist im Jahr 2020 aktueller denn je: Die freie Entfaltung der Persönlichkeit setze "unter den modernen Bedingungen der Datenverarbeitung den Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten voraus". Wer sich unsicher sei, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit festgestellt und gespeichert würden, werde versuchen, nicht durch bestimmte Verhaltensweisen aufzufallen. Aufgrund dieses "nachhaltigen Einschüchterungseffektes" könne der Bürger seine Persönlichkeit nicht mehr frei entfalten – wogegen ihn das Recht auf informationelle Selbstbestimmung schützen soll.

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