Safer Internet Day: FAQ Internetsicherheit für Kinder und Jugendliche

Seite 2: Welche Bedrohungsarten gibt es?

Inhaltsverzeichnis

Neben den rechtlichen Einordnungen zu jugendgefährdenden Medien, gibt es auch noch dezidiert genannte Phänomene, vor denen Kinder und Jugendliche bei der Internetnutzung geschützt werden sollten:

  • Anstiftung zu ungesundem Verhalten – Heranwachsende können mit Informationen und Werbeversuchen konfrontiert werden, die ungesundes Verhalten auslösen oder verstärken, so z.B. für Essstörungen durch das Bewerben von ungesunden Körperbildern und Support-Foren.
  • Betrug – Heranwachsende werden im Internet belogen, beklaut, in Geschäfte verwickelt, die sie gar nicht ausführen dürfen.
  • Cybermobbing – Heranwachsende werden durch andere belästigt, bloßgestellt und/oder bedroht.
  • Cybergrooming – Heranwachsende werden zumeist von Erwachsenen für sexuellen Missbrauch geködert.
  • Datenklau – von Heranwachsenden werden sensible Daten eingeholt, zum Beispiel um weitere Taten vorzubereiten.
  • Digitale Gewalt – Heranwachsende werden beleidigt, mit Hassrede konfrontiert, belästigt und bedroht.
  • Fake-News und Desinformation – Heranwachsende werden falsch informiert.
  • Glücksspiel – Heranwachsende könnten in Abhängigkeit getrieben und finanziell ausgenutzt werden.
  • Identitätsklau – die Identität der Heranwachsenden wird kopiert und womöglich missbräuchlich verwendet.
  • Internetsucht oder auch Computerspielsucht – Heranwachsende können ihren Internetkonsum oder ihr Spielverhalten nicht mehr begrenzen.
  • Konfrontation mit nicht altersgerechten Informationen, Spielen, Bildnissen oder Filmen – Heranwachsende werden von Inhalten verstört oder überfordert.
  • Sexuelle Belästigung – Heranwachsende werden mit sexuellen Inhalten konfrontiert, gezielt sexualisierend angesprochen und belästigt.
  • Rassistische Angriffe – Heranwachsende werden aufgrund ihrer angenommenen Herkunft beleidigt, angegriffen und verfolgt.
  • Religiöser Fanatismus – Heranwachsende werden von religiösen Gruppen mit radikalen Ansichten angesprochen und geworben.

[Ausführlichere Erklärungen zu diesen Gefahren befinden sich am Ende des Artikels unter "Ausführliche Gefahrenbeschreibungen mit Beispielen".]

Möchten Erwachsene die Sicherungsangebote einiger großer Anbieter nutzen, werden sie dazu aufgefordert, genaue Angaben zum jeweiligen Kind zu machen; auch, um etwa einen eigenen Account oder eine nötige E-Mail-Adresse einzurichten. Sie sollen dafür den echten Namen und das genaue Geburtsdatum angeben.

Eltern und andere Erziehende geraten hier in eine Zwickmühle, wenn ihnen der Datenschutz ihrer Kinder wichtig ist und sie beispielsweise auch den Lock-In-Effekt vermeiden wollen. Wird ein Kind durch seine Eltern bei einem bestimmten Anbieter registriert, wird es vermutlich in der Zukunft eher nicht zu einem anderen Anbieter wechseln.

Das Abfragen des Geburtsdatums dient dazu, dass für das Kind die altersgemäßen und anbieterspezifischen Nutzungsbeschränkungen gelten können. Hierfür könnten Anbieter aber auch andere Abfragesysteme etablieren, die gröber vorgehen.

Google bietet unter anderem die App "Family Link" an. Dort können Profile für Kinder und Jugendliche eingerichtet werden, über die unter anderem Nutzungsdauern und Einschränkungen eingestellt werden können. Erwachsene erhalten hierdurch auch eine Übersicht darüber, welche Apps ein Kind wie lange und wann nutzt. Apps lassen sich einzeln zeitlich einschränken oder grenzenlos freigeben – zum Beispiel, damit ein Kind per Messenger jederzeit erreichbar ist.

Um bestimmte Apps oder Inhalte automatisch beschränken zu können, fragt Family Link nach dem Alter des Kindes. Für Kinder unter 13 Jahren sind die Einschränkungen größer – Apps, die erst ab 13 Jahren laut AGB genutzt werden dürfen, wie etwa einige Messenger oder Instagram und TikTok – können dann nicht installiert werden. Möchten Erwachsene dies doch zulassen, müssen sie beim Alter des Kindes schummeln. Individuelle Absprachen in einer Familie können also durch die voreingestellten Sicherungsmaßnahmen bei Google nicht direkt berücksichtigt werden.

Hat ein Kind ein Apple-Gerät zur Verfügung, kann das Apple-eigene Sicherungssystem genutzt werden. Das tritt schon dann in Kraft, wenn eine Apple-ID erstellt werden soll. Heranwachsende können diese nur mit einem Erwachsenen erstellen, welcher ebenfalls schon eine Apple-ID hat und auch selbst Apple-Geräte benutzt. Es reicht nicht, wenn ein Erwachsener lediglich eine Apple-ID etwa über iTunes erstellt. Genehmigungsprozesse funktionieren nur über damit verbundene Geräte.

Erziehungsberechtigte können einstellen, welche Regeln für die Geräte des Kindes gelten sollen. Darf es zum Beispiel Apps ohne weitere Prüfung installieren?

(Bild: Apple)

Ist eine Apple-ID für ein Kind erstellt, wird das Kind auch einer Familiengruppe zugeordnet. Erwachsene dieser Gruppe (die auch als Erziehungsberechtigter eingestellt sind) können dann etwa aus der Ferne die Installation von Apps erlauben oder ablehnen, Nutzungszeiten festlegen und Filter einstellen. Ebenso ist es möglich, die in der iCloud abgespeicherten Kontakte des Minderjährigen zu verwalten und die Kommunikation über die Apple-eigenen Apps zeitlich und personenbezogen einzuschränken.

Unter Kommunikationssicherheit bietet Apple zudem die Überprüfung "sensibler Fotos" in der "Nachrichten"-App an, dadurch kann etwa das Versenden, Ansehen und Teilen von Nacktaufnahmen unterbunden werden.

Microsofts Lösung, um Kinder und Jugendliche vor unpassenden Inhalten im Internet oder bei der Technik-Nutzung zu schützen, heißt "Family Safety". Auch hier werden von Erwachsenen für Kinder Profile angelegt, um sowohl Nutzungsdauern und individuelle Einschränkungen von Apps einzustellen. Dafür sind unterschiedliche Microsoft-Konten nötig, inklusive eigener E-Mail-Adresse für das Kind – die muss also im Zweifel noch angelegt werden. Microsoft bewirbt Family Safety auch mit dem Label "Digital Health", also dem gesunden Umgang mit Technik.

Der Kinderschutz von Microsoft greift bei korrekt eingerichteten Konten geräteübergreifend und ist etwa auch für die Spielekonsole Xbox gültig. Lästig können die Sperren beispielsweise bei Updates von Launchern auf dem PC werden, die jedes Mal eine Genehmigung erfordern – Erziehende müssen hier also häufiger nachfassen.

In der Praxis zeigte sich schnell Ernüchterung. Die Einstellungen zum Schutz der Kinder im Internet greifen, wie bei den anderen Anbietern auch, nur für die eigenen Produkte. Schutz auf Websites sind demnach ausschließlich in Microsofts Edge-Browser gültig. Der Firefox-Browser übernimmt einem Support-Dokument zufolge die Einstellungen des Betriebssystems.

Die Browser können von den Kinderschutzeinstellungen der genutzten Systeme beeinflusst werden – so etwa der Chrome-Browser auf einem Android-System – zwingend ist das aber nicht so. Wer also Browser noch weiter absichern möchte, kann zu Add-Ons greifen. Allerdings sind auch nicht alle Add-ons vertrauenswürdig – achten Sie hier auf Publisher, Erstellungsdatum und auch schon vorhandene Kritiken. Statt Schutz könnte sonst vielleicht eine Datenkrake in den Browser einziehen. Um Heranwachsende vor unnötigem Tracking und vor Werbung zu schützen, können etwa Add-ons mit diesem Schwerpunkt installiert werden.

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(Bild: Karramba Production/Shutterstock.com)

Beim Chrome-Browser kann manuell der "SafeSearch" aktiviert werden. Der Firefox-Browser erkennt selbstständig, ob er auf einem System genutzt wird, welches mit einer Kindersicherung ausgestattet wurde – etwa durch Microsofts Family Safety. Der Browser stellt daraufhin den Modus "Prefer:Safe" ein. In den Einstellungen kann unter dem Punkt "Datenschutz und Sicherheit" noch mehr eingestellt werden, unter anderem ein Tracking-Schutz. Für den Safari-Browser können in den Browser-Einstellungen "Möglichst nur jugendfreie Websites" ausgewählt werden, falls Heranwachsende auch mal auf den Geräten von Erwachsenen arbeiten.

Findet sich keine passende oder vertrauenserregende Browsererweiterung, wird generell empfohlen, kindersichere Seiten als Startseiten zu setzen – zum Beispiel Suchmaschinen für Kinder wie "Frag Finn" (Anleitung).

Das Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) empfiehlt für Kinder bis 12 Jahre die Suchmaschine "Frag Finn". Sie ist Teil der Initiative "Ein Netz für Kinder" und wird von verschiedenen Vereinen und Organisationen gefördert. Die Internetpräsenz und die zugehörige Browser-App zeigt kindgeeignete, von Medienpädagogen redaktionell geprüfte Internetseiten. Kinderinternetseiten werden in den Suchergebnissen von "FragFinn" ganz oben platziert. Das BMFSFJ empfiehlt noch weitere Angebote, wie etwa die Suchmaschine "blinde Kuh".

Aus dem Hause des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit stammen mittlerweile einige Pixi-Buch-Publikationen zu den Themen Datenschutz oder Transparenz und Informationsfreiheit. Die kindgerecht ausgestalteten Pixis können von Lehrkräften oder auch Privathaushalten angefordert werden. Kinder und Jugendliche können so ein Grundverständnis des Datenschutzes erhalten oder auch darüber informiert werden, wie das Internet funktioniert.

Für Lehrkräfte ist die Seite datenschutz-leicht-erklaert.de mit der Initiative "Datenschutz geht zur Schule" lohnenswert. Es werden Arbeitsblätter und Videos mit Untertiteln zu Datenschutzthemen bereitgestellt. Verschiedene Landesdatenschutzbeauftragte sind an der Umsetzung beteiligt.

Vonseiten des BMFSFJ und der öffentlich-rechtlichen Sender "Das Erste" und "ZDF" sowie der Krankenkasse "AOK" gibt es die Initiative: "Schau hin". Sie versucht, grundlegende Fragen zu Medienangeboten im Internet für Familien bereitzustellen und gibt Tipps für den altersgerechten Umgang mit Medien. Gefördert wird unter anderem auch das Projekt Act-on "aktiv + selbstbestimmt online" für zehn- bis vierzehnjährige oder das Projekt "gut aufwachsen mit Medien" für Heranwachsende und Eltern. Unter https://jugend.support können Jugendliche Hilfe erhalten, wenn sie online mit den oben genannten Bedrohungen konfrontiert werden. Das Kinder-Ministerium richtet sich speziell an Kinder zwischen sieben und zwölf Jahren. Dort werden Kinderrechte, Menschenrechte und grundlegendes Wissen zur Bundesrepublik vermittelt. Dort finden sich aber auch kindgerechte Erklärungen, wie sich Kinder im Internet sicher bewegen können.

Die Website www.klicksafe.de ist Bestandteil der Initiative klicksafe im Digital Europe Programm (DIGITAL) der Europäischen Union für mehr Sicherheit im Internet. Unter anderem integriert Klicksafe unter www.klicksafe.de/fuer-kinder zwei Kindersuchmaschinen und verweist derzeit etwa auf die Angebote von Internet-ABC, der Anti-Mobbing-Hilfeseite "Mobbing – Schluss damit" oder auch die "Nummer gegen Kummer" für Notfälle (s.u.).

Ist schon etwas im digitalen Raum schiefgegangen und Heranwachsende und Erwachsene sind unglücklich – zum Beispiel aufgrund von Mobbing in sozialen Medien – , müssen sie mit dem dadurch entstandenen Kummer und offenen Fragen nicht alleine bleiben. Es gibt Hilfsangebote wie etwa die Nummer gegen Kummer. Sowohl speziell für Jugendliche also auch für Erwachsene gibt es dort Ansprechpartner. Für Heranwachsende lautet die Durchwahl: 116111. Das Elterntelefon ist unter dieser Nummer zu erreichen: 0800-1110550. Die Gespräche können anonym geführt werden und sind kostenlos für die Anrufenden.

Die Nummer gegen Kummer ist ein bereits etabliertes Instrument, um Menschen in Krisensituationen beizustehen.

(Bild: Nummer gegen Kummer)