Schlechte Bewertung

Was kann ich dagegen unternehmen, dass mich ein Käufer völlig zu Unrecht und in rüdem Ton negativ bewertet hat?

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Lesezeit: 1 Min.
Von
  • Axel Kossel

Was kann ich dagegen unternehmen, dass mich ein Käufer völlig zu Unrecht und in rüdem Ton negativ bewertet hat?

Ähnlich wie der Betreiber eines Forums muss auch eBay rechtswidrige Inhalte von seinen Seiten entfernen, die von Dritten eingestellt wurden. Dazu zählt Schmähkritik in Bewertungen. Nach Teledienstegesetz § 11 muss ein Betreiber unverzüglich tätig werden, um illegale Inhalte zu entfernen oder den Zugang dazu zu sperren, sobald er davon Kenntnis erlangt hat. Wenn Sie eBay auf eine Beleidigung aufmerksam machen, wird diese entfernt. Neuerdings lässt eBay aber die Bewertung stehen und löscht nur den Kommentar.

Gegen eine falsche Tatsachenbehauptung in einer negativen Bewertung müssten Sie sich allerdings vor Gericht zur Wehr setzen. Denn eBay kann nicht entscheiden, wer in einem solchen Fall Recht hat, und reagiert erst, wenn ein rechtskräftiges Urteil vorliegt. Außerdem können Käufer und Verkäufer eine Bewertung in beiderseitigem Einverständnis entfernen lassen. Hat man sich vertan und eine Bewertung versehentlich für ein falsches Mitglied abgegeben, kann man dies korrigieren lassen. (ad)