Straßenfotografie: Was ist eigentlich erlaubt?
Dieser Artikel zeigt Ihnen anhand konkreter Bildbeispiele, was Sie als Fotograf dürfen und wann Sie im Falle einer geplanten Veröffentlichung um Erlaubnis bitten müssen. Die Beispiele beziehen sich auf Situationen, die Personen im öffentlichen Raum zeigen.
- Maike Fischer
Grundsätzlich dürfen Sie im öffentlichen Raum ohne Beschränkung fotografieren, Menschen sind davon nicht prinzipiell ausgeschlossen. Klar ist aber auch, dass Sie als Amateurfotograf durchaus nicht alles veröffentlichen dürfen, was Sie möchten. In Zeiten von Fotoblogs, Fotocommunities und Stockfotografie sollte man über die wichtigsten Regeln informiert sein, sonst kann es Probleme geben. Sich an geltendes Recht zu halten ist übrigens keine Frage fehlenden Mutes, Verletzungen des Persönlichkeitsrechts können Sie teuer zu stehen kommen.
Ein solches Foto dürfen Sie ohne Zustimmung der abgebildeten Person veröffentlichen, da der Mann der Kamera den Rücken zuwendet und daher nicht zu erkennen ist. Hätte er sich zur Kamera gewandt, wäre für diese Aufnahme eine Genehmigung erforderlich, obwohl die Stadtübersicht den größten Teil der Aufnahme ausmacht.
Um Erlaubnis fragen
Um Erlaubnis fragen
Wenn Sie Menschen fotografieren, sind Sie immer am besten beraten, um Erlaubnis zu fragen, zumindest wenn Sie planen, einige Ihrer gelungenen Fotografien im Internet oder in Druckwerken zu veröffentlichen. Dabei gilt eine Genehmigung zwar auch dann als erteilt, wenn die fotografierte Person sich für den Fotografen in Positur begibt. War für das Modell jedoch nicht klar, dass Sie eine Veröffentlichung geplant hatten, dürfen Sie die Bilder nicht ohne Weiteres veröffentlichen. Das Kunst- und Urheberrechtsgesetz erlaubt es dem Fotografen, Bildnisse anzufertigen, „die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient“ (vgl. KUG, § 23). Doch im Zweifelsfall kann das Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Person höher bewertet werden als die Freiheit der Kunst.
Hierbei handelt es sich eindeutig um ein Porträt. Auch wenn das Foto im öffentlichen Raum auf einem Rummelplatz entstanden ist, benötigen Sie für eine solche Aufnahme eine Genehmigung.
Unbemerkt aufgenommene Fotos von Menschen dürfen Sie selbstverständlich nicht ohne Erlaubnis veröffentlichen. Sie müssen dann im Nachhinein eine Genehmigung zur Veröffentlichung einholen. Es kann hilfreich sein, den Menschen anzubieten, ihnen einen Abzug ihres Fotos zuzuschicken. An dem Gerücht, dass man Gruppen von fünf Personen und mehr grundsätzlich ungefragt aufnehmen dürfe, ist übrigens nichts dran.
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