Videoüberwachung: Was erlaubt ist und was nicht

Sicherheitsbedürfnisse der Überwachenden kollidieren mit dem Privatsphärenschutz der Überwachten. Was rechtlich erlaubt und verboten ist, wie man sich wehrt.

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(Bild: Thorsten Hübner)

Lesezeit: 15 Min.
Von
  • Joerg Heidrich
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Wer aufmerksam durch eine Stadt geht, bemerkt vielerorts offen installierte Beobachtungskameras. Hinzu kommt eine unbekannte Zahl versteckt angebrachter Kameras. Unter den Betreibern sind staatliche Stellen, die beispielsweise Ministerien oder Kasernen mit Cams überwachen. Aber auch viele private Unternehmen erfassen interne oder öffentlich zugängliche Bereiche wie Bahnhöfe, Geschäftseingänge oder Parkplätze. Und damit nicht genug: Auch in den Händen von Privatpersonen finden sich zahlreiche Überwachungskameras, die von Autos, Türsprechstellen und sogar Mährobotern aus filmen.

Aus juristischer Sicht kollidiert diese Überwachungswut mit der Idee der informativen Selbstbestimmung, welche die Grundlage des Datenschutzes darstellt. Gerade im Bereich der privaten Überwachung gibt es inzwischen Hunderte Entscheidungen der europäischen Aufsichtsbehörden, welche in den allermeisten Fällen einen Datenschutzverstoß feststellen und diesen sanktionieren. Allein die Bußgelddatenbank unter dsgvo-portal.de findet zu dem Stichwort Video 450 Einträge. Die verhängten Einzelbeträge reichen bis zu 10 Millionen Euro.

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Diese beziehen sich jedoch meist auf reine Film- und Bildaufnahmen. Die sich rasant entwickelnde Technik ermöglicht es inzwischen, diese Bilder mit höherer Auflösung zu erfassen und biometrisch auszuwerten. Zudem entstehen durch den Einsatz von KI völlig neue Möglichkeiten der Datenerfassung, -verknüpfung und -verarbeitung. Allerdings ist die Rechtslage schon bei der reinen Bilderfassung nicht einfach.

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