Wie Überwachungsprogramme Mitarbeiter minutiös ausspionieren

In der EU sind Überwachungsprogramme (noch) verboten. Doch Hersteller entwickeln neue Systeme zur Leistungskontrolle, die Datenschutzbedenken umgehen sollen.

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Moritz Reichartz

(Bild: Moritz Reichartz)

Lesezeit: 13 Min.
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Nicht jeder Hersteller von Software zur Überwachung von Mitarbeitern preist die Fähigkeiten seines Produkts so vollmundig an wie das US-amerikanische CleverControl in seinen online veröffentlichten Fallstudien: "Wie man mit CleverControl einen toxischen Mitarbeiter entlarvt" oder "Die Wichtigkeit einer konsequenten Überwachung". Insgesamt übt sich die Branche aber nicht gerade in Diskretion: Vor allem Human-Resources-Dienstleister wie Teramind und Hubstaff, die überwiegend den US-amerikanischen Markt bedienen, werben unverhohlen mit Videoüberwachung, Gesichtserkennung, E-Mail-Scans, Aktivitätstrackern und großformatigen Dashbords, die alle Informationen zusammenführen, visualisieren und zu einem Mitarbeiterprofil verdichten.

In der EU setzt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dem Tracking enge Grenzen, weshalb die meisten dieser Praktiken hierzulande illegal oder nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt sind: Zum Beispiel dürfen Unternehmen die Leistung ihrer Mitarbeiter durchaus messen, aber nicht kontinuierlich. Systematisch beobachten dürfen sie ihn nur dann, wenn ein begründeter Verdacht vorliegt. Auch heimliches Tracking untersagt der Gesetzgeber. Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht darüber, mit welcher Technik die Leistung von Mitarbeiten gemessen werden darf.

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Das bedeutet aber nicht, dass sich die Chefetagen hierzulande mit Stechuhr und Vertrauen begnügen (müssen). Arbeitsleistungstracker verkleiden sich für den europäischen Markt als persönliche Assistenten und Mittel zur Selbstoptimierung. Will nicht jeder zur besten Version seiner selbst werden und seinen Workflow möglichst perfekt organisieren? Diese Fördern-und-Fordern-Werkzeuge versprechen, sich im Rahmen dessen zu bewegen, was die DSGVO erlaubt.

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