So funktioniert der elektronische Personalausweis
Der Personalausweis wird seit dem 1. November 2010 auch mit der Möglichkeit ausgegeben, sich online auszuweisen. Er soll unter anderem Behördengänge ersparen.
Alle Menschen in Deutschland mit einem gültigen Personalausweis haben ihn bereits – den E-Perso. Dass es möglich ist, sich mit ihm online auszuweisen, lässt sich auf der Rückseite der Karte anhand des grünblauen Kreises erkennen. Seit dem ersten November 2010 wird er ausgegeben und ist mit 8,6 cm Breite und 5,4 cm Höhe deutlich kleiner als der bis dahin ausgestellte Personalausweis (10,5 cm × 7,4 cm). Wer jetzt noch nicht über einen solchen Ausweis verfügt, der hat keinen gültigen. Alle anderen Ausweise sind in der Regel seit dem 31. Oktober 2020 abgelaufen.
Was ist der elektronische Personalausweis?
Mit dem seit 2010 ausgegebenen Personalausweis können Sie sich nicht nur direkt gegenüber Personen ausweisen, sondern mit einem Chip auf dem Ausweis elektronisch im Internet – beispielsweise gegenüber Behörden.
Wie funktioniert der elektronische Personalausweis?
Mit dem elektronischen Personalausweis können Sie sich zusammen mit der sechsstelligen selbst gewählten PIN, einem Smartphone oder Kartenleser und der zugehörigen Software – der AusweisApp2 – online ausweisen. Die Ausweisdaten wie Name, Anschrift und Geburtsdatum sind auf einem speziellen Sicherheitschip im Ausweis gespeichert und können nach Eingabe der PIN über NFC ausgelesen werden.
Wozu brauche ich eine Transport-PIN?
Nachdem Sie Ihren Personalausweis beantragt haben, erhalten Sie einen Brief von Ihrer Meldebehörde. Dieser enthält eine Transport-PIN, die Sie einmalig benötigen, um eine eigene sechsstellige PIN zu vergeben. Außerdem finden Sie in dem Brief eine PUK, mit der Sie eine mögliche PIN-Blockade aufheben können – beispielsweise, wenn Sie Ihre PIN zu oft falsch eingegeben haben.
Was tue ich, wenn ich meine PIN nicht mehr weiĂź?
Wenn Sie Ihre PIN und Ihre PUK nicht mehr wissen, müssen Sie zum Bürgeramt. Anschließend erhalten Sie einen Brief zum Zurücksetzen der PIN mit einer vorläufigen, fünfstelligen PIN. Falls Sie den Vorgang nicht elektronisch über die eben genannte Internetadresse machen wollen, können Sie in der Meldebehörde Ihre PIN zurücksetzen. Dort müssen Sie zunächst einen Antrag auf Setzen der persönlichen Geheimnummer unterschreiben. Dann geben Sie im nächsten Schritt in einem Änderungsterminal mit Touch-Funktion eine sechsstellige PIN ein, die Sie sich merken müssen.
Was ist die AusweisApp2?
Die AusweisApp2 wird seit 2014 vom Softwareunternehmen Governikus im Auftrag des BSI entwickelt. Überall, wo Sie das Logo – den grünblauen Kreis – sehen, können Sie sich online ausweisen. In der App sehen Sie auf der Startseite die Schaltflächen "Gerät und Ausweis prüfen", "Meine (Transport-)PIN ändern", "Meine Daten einsehen", "Anbieter".
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Was kann ich mit dem Personalausweis und der AusweisApp2 im Internet machen?
Mit Anwählen der Funktion „Gerät und Ausweis prüfen“ sehen Sie, ob Ihre Karte aktiviert ist. Mit dem Selbstauskunftsdienst "Meine Daten einsehen" können Sie sich Ihre auf dem Chip gespeicherten Daten anzeigen lassen. Dazu müssen Sie Ihren Ausweis an Ihr Smartphone oder Kartenlesegerät halten und gleichzeitig die sechsstellige PIN eingeben. Ihnen werden dann Angaben wie Name, Geburtsdatum und ähnliche Daten angezeigt.
Über "Anbieter" gelangen Sie zu möglichen Stellen – etwa Versicherungen oder Behörden – denen gegenüber Sie sich online ausweisen können und so etwa Informationen zum Rentenkonto erhalten und persönliche Daten ändern können. Es ist beispielsweise möglich, BAföG zu beantragen und Unternehmen online zu gründen oder seinen PGP-Schlüssel zu beglaubigen.
Die Idee ist, dass sich Bürgerinnen und Bürger Behördengänge ersparen. So ist es mancherorts möglich, sich mit dem Ausweis und der AusweisApp2 umzumelden (derzeit nur in Hamburg, weitere Orte kommen aber bald hinzu) oder Fahrzeuge zuzulassen. Inzwischen gibt es schon die ersten Krankenkassen (unter anderem die Heimat Krankenkasse, die Pronova BKK und Miele BKK), bei denen man sich mit dem elektronischen Personalausweis für die elektronische Patientenakte und die E-Rezept-App identifizieren kann.
Welche Hardware benötige ich, um mich online mit dem E-Perso und der AusweisApp2 auszuweisen?
Für die App wird entweder ein NFC-fähiges Smartphone oder ein Kartenlesegerät benötigt. Die App gibt es für Windows 10 und 11 und Mac OS 10.15. Auf dem iPad funktioniert sie nicht, weil dieses keine geeignete NFC-Schnittstelle hat. Unter Android funktioniert sie ab Version 7 und unter iOS ab Version 13. Der Quellcode der App steht unter Open-Source-Lizenz für die Europäische Union (EUPL v. 1.2) auf Github zur Verfügung. Für Linux gibt es auf der Basis dieses Quellcodes inoffizielle Builds, zum Beispiel die AusweisApp2 Community Edition.
Wie kann ich mein Smartphone mit der AusweisApp2 koppeln?
Wenn Sie sich am PC oder Laptop online ausweisen und dabei Ihr Smartphone als Kartenleser verwenden wollen, ist es wichtig, dass sich PC und Smartphone im gleichen WLAN befinden. Anschließend betätigen Sie in der mobilen Version der AusweisApp2 den Menüpunkt "Fernzugriff" und klicken auf "Kopplung starten" und erhalten einen Kopplungscode.
Dann müssen Sie in der Desktop-Version der AusweisApp2 in den Einstellungen "Smartphone als Kartenleser" anwählen und "Klicken zum Koppeln". Falls Sie auf Ihrem Gerät ein Proxy konfiguriert haben, der Zugangsdaten benötigt, müssen Sie die Zugangsdaten nach dem Start der AusweisApp2 eingeben.
Smartphone mit der AusweisApp2 koppeln (3 Bilder)
Kopplungsfunktion in der mobilen Version der AusweisApp2
Woran erkenne ich, ob mein Personalausweis die Online-Funktion hat?
Jeder derzeit gültige Personalausweis hat die Online-Ausweisfunktion. Seit 2017 ist die Online-Ausweis-Funktion bei der Ausgabe des Personalausweises automatisch aktiviert. Sofern auf Ihrem Ausweis ein blaugrüner Kreis auf der Rückseite abgebildet ist, können Sie die Online-Ausweisfunktion theoretisch nutzen.
Wie schalte ich die Online-Funktion des Personalausweises frei?
Die Ausweisfunktion ist bei den neueren Personalausweisen in der Regel eingeschaltet. Wenn die Funktion nicht aktiviert ist und Sie dies nachholen möchten, müssen Sie sich mit Ihrer örtlichen Meldebehörde in Verbindung setzen.
Kostet es was, die Online-Funktion beim Personalausweis anzuschalten?
Nein. Auch wenn Sie die Online-Funktion zwischenzeitlich gesperrt haben, kostet es nichts, diese Funktion wieder freizuschalten.
Was passiert, wenn ich meinen Ausweis verloren habe?
Wenn Sie Ihren Ausweis verlieren, oder wenn er geklaut worden ist, müssen Sie ihn direkt bei der Behörde, die Ihnen den Personalausweis ausgestellt hat, oder über einen Anruf bei der Sperrhotline mit der Nummer 116 116 sperren lassen. Ein Anruf ist kostenfrei. Aus dem Ausland können Sie die Nummer +49 30 40 50 40 50 anrufen.
Was kostet der Personalausweis?
Der Personalausweis kostet nach der Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswGebV) für Personen ab 24 Jahren 37 Euro und ist zehn Jahre gültig. Personen unter dem 24. Lebensjahr bezahlen für einen neuen Personalausweis 22,80 Euro – dieser ist sechs Jahre gültig. Sofern Sie den Personalausweis nicht bei Ihrer Meldebehörde ausstellen lassen, kommen Extrakosten auf Sie zu (13 Euro in einer Meldebehörde außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes; 30 Euro, wenn Ihr Wohnsitz sich im Ausland befindet).
Informationen aktualisiert. Seit Februar 2024 wurde der Dienst fĂĽr den PIN-RĂĽcksetz- und Aktivierungsbrief eingestellt. Demnach kann dieser Brief fĂĽr PIN und PUK nicht mehr bestellt werden.
(mack)