Bessere Chancen auf eine Sanierung

Der Bundestag hat das neue Insolvenzrecht verabschiedet. Es wird voraussichtlich ab April 2012 gelten und soll die Chance auf eine Sanierung von angeschlagenen Firmen deutlich erhöhen.

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Von
  • Marzena Sicking

Die Sanierung von Unternehmen, die in finanzielle Not geraten sind, soll künftig erleichtert werden. Damit sollen nicht nur die Firma, sondern vor allem die Arbeitsplätze erhalten werden. Das ist das Ziel des neuen Gesetzes, dass die Bundesregierung Anfang dieses Jahres vorgelegt hat und das jetzt vom Bundestag nach einer nur einstündigen Debatte verabschiedet wurde.

Damit erhalten Gläubiger in Zukunft deutlich mehr Mitbestimmungsrechte, auch bei der Wahl des Insolvenzverwalters. So muss das zuständige Gericht, sobald ein Eröffnungsantrag eingegangen ist, einen vorläufigen Gläubigerausschuss einsetzen. Spricht sich dieser einstimmig für eine bestimmte Person als Verwalter aus, muss das Gericht dem Vorschlag folgen. Hier darf das Gericht nur abweichen, wenn die Person für die Übernahme des Amtes nachweislich nicht geeignet ist.

Die sogenannte Eigenverwaltung, also die Fortführung des Betriebs durch den bisherigen Eigentümer, wird ebenfalls gestärkt. Die Politik geht davon aus, dass mehr Unternehmer künftig rechtzeitig den Schritt zum Insolvenzgericht wagen, wenn sie nicht mehr befürchten müssen, dass ihnen das Ruder aus der Hand genommen wird. Allerdings muss hier erst der Gläubigerausschuss zustimmen.

Das Insolvenzverfahren soll außerdem ausgebaut und gestrafft werden. So wird in jedem Landgerichtbezirk in Zukunft nur noch ein Amtsgericht für die Insolvenzsache zuständig sein. Im Interesse einer "Optimierung der Sanierungsmöglichkeiten" soll es künftig auch zulässig sein, in einem Insolvenzplan Kapitalmaßnahmen vorzusehen. Das bisherige Insolvenzrecht galt bei Schuldner und Gläubigern als unberechenbar – das räumt sogar die Bundesregierung ein. Nun hofft man, dass sich betroffene Unternehmer nicht erst beim Insolvenzgericht melden, wenn das Vermögen restlos aufgezehrt ist und gar keine Chance mehr auf Sanierung besteht. Nach der Reform soll das Gesetz als Chance und nicht als Bedrohung gesehen werden.

Von Wirtschaftsverbänden wird das jedenfalls schon so gesehen. So hat der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) das neue Insolvenzrecht ausdrücklich gelobt. "Durch das Gesetz werden die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Sanierung notleidender Unternehmen verbessert", sagte DIHK-Rechtsexperte Christian Groß gegenüber dem Handelsblatt. Er warnte allerdings auch davor, dass schon mehrfach angedachte Fiskusprivileg umzusetzen. Demnach würde das Finanzamt Vorrang vor anderen Gläubigern haben: "Dadurch würden den von der Insolvenz betroffenen Unternehmen wichtige Mittel entzogen. Eine Sanierung wäre so gefährdet oder von vorne herein unmöglich". (Marzena Sicking) / (masi)