Betrüger verschicken Abmahnungen im Namen der Wettbewerbszentrale

Derzeit werden von Unbekannten fingierte Abmahnungen im Namen der Wettbewerbszentrale verschickt. Die bittet nun um Mithilfe bei der Beweissicherung.

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Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Marzena Sicking

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sind im Handel an der Tagesordnung und findige Betrüger haben daraus ein neues Geschäftsmodell gemacht. Nein, diesmal sind damit nicht die Massenabmahner gemeint, die wegen kleinen Verstößen möglichst viele Händler abmahnen und über die dazugehörigen Gebühren die eigene Kasse klingeln lassen. Diesmal werden die Abmahnungen selbst gefälscht.

So warnt die Wettbewerbszentrale in einer aktuellen Mitteilung vor Abmahnschreiben, die unbekannte Dritte im Namen der Institution verschicken. Darin wird eine angebliche Verletzung wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen beanstandet. Außerdem fordern die Absender die Empfänger dazu auf, eine Aufwandspauschale in Höhe von 403,00 Euro zu überweisen. Im Briefbogen wird als angeblicher Absender die Wettbewerbszentrale mit der Anschrift Landgrafenstr. 24 B in 61348 Bad Homburg genannt. Die ist aber gar nicht Absender dieser Schreiben, das Geld landet also auf dem Konto der Betrüger.

Die Wettbewerbszentale mahnt deshalb zur besonderen Vorsicht und erklärt, woran die Fälschungen zu erkennen sind. So liegt dem Schreiben ein Vordruck für eine Unterlassungserklärung bei. Bei den hier aufgeführten angeblichen Aktenzeichen wird eine reine Ziffernfolge angegeben. Bei authentischen Abmahnungen der Wettbewerbszentrale steht hier zunächst ein Großbuchstabe und erst dann die Ziffernfolge. Auch beträgt die Aufwandspauschale, die von der Wettbewerbszentrale im Falle einer Abmahnung keine 403,00 Euro, sondern "nur" 219,35 Euro.

Wie die Wettbewerbszentrale weiter mitteilt, beabsichtigt man, die zuständige Staatsanwaltschaft einzuschalten. Um die Absender der gefälschten Abmahnungen zu ermitteln, benötige man möglichst viele dieser Briefe und der dazugehörigen Briefumschläge. Diese sollen nach Fingerabdrücken und DNA-Spuren untersucht werden. Wer eine solche Fälschung erhalten hat, wird deshalb gebeten, diese an die Wettbewerbszentrale unter Angabe des Aktenzeichens DSW 2 0018/12 zu schicken. (masi)