Doppelte Haushaltsführung bei Wohnsitzänderung

Zieht ein Arbeitnehmer aus familiären Gründen vom Arbeitsort weg, stehen ihm dennoch die Pauschalen für die doppelte Haushaltsführung zu.

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Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Marzena Sicking

Vor dem Finanzgericht Düsseldorf ging es um einen Arbeitnehmer, der zunächst mehrere Jahre in Düsseldorf gearbeitet und gelebt hatte. Nachdem er seine Frau kennengelernt und geheiratet hatte, verlegte er seinen Hauptwohnsitz in ihre Heimatstadt. Da er weiterhin in Düsseldorf arbeitete, behielt er sein früheres Zuhause aber als Zweitwohnung bei. In seiner Einkommensteuererklärung 2008 machte er für Juni bis Dezember 2008 Mehraufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung geltend. Schwerpunkt waren hierbei die Verpflegungsmehraufwendungen bei einer Abwesenheit von 24 Stunden für insgesamt 53 Tage in Höhe von 1.272 Euro.

Das Finanzamt verweigerte den dazugehörigen Werbekostenabzug mit Verweis auf die Dreimonatsfrist des § 4 Abs. 5 Nr. 5 Sätze 5 und 6 des Einkommensteuergesetzes. Demnach dürfen Mehraufwendungen für Verpflegung nur für die ersten drei Monate nach Begründung einer doppelten Haushaltsführung berücksichtigt werden. Da der Mann aber vor dem Umzug bereits länger als drei Monate in Düsseldorf gewohnt und seinen Wohnsitz von dort erst wegverlegt habe, sei diese Option quasi schon erloschen.

Das Finanzgericht Düsseldorf sah das allerdings anders (Urteil vom 9.1.2013, Az.: 15 K 318/12 E). Die Regel, nach der die Mehraufwendungen nur in den ersten drei Monaten der doppelten Haushaltsführung geltend gemacht werden dürfen, gelte auch, wenn der Arbeitnehmer zuvor am Beschäftigungsort gewohnt hat. Die Auffassung des Finanzamts, dass die Dauer des Aufenthalts auf die genannte Dreimonatsfrist anzurechnen sei, widerspreche nicht nur dem Wortlaut, sondern auch dem Sinn und Zweck des Gesetzes. So sei in den gesetzlichen Regelungen zum Abzug der Verpflegungsmehraufwendungen klar festgelegt, dass die Pauschalbeträge generell bei einer Auswärtstätigkeit zu gewähren sind. Also auch bei Begründung einer doppelten Haushaltsführung durch Verlegung des Hauptwohnsitzes vom Beschäftigungsort und Umwidmung des bisherigen Haushalts in einen Zweitwohnsitz. (map)
(masi)