Gelangensbestätigung wieder ausgesetzt

Stichtag war eigentlich der 1. Juli. Doch nach massiven Protesten wurde die Übergangsfrist für die sogenannte Gelangensbestätigung auf unbestimmte Zeit verlängert.

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Von
  • Marzena Sicking

Deutsche Unternehmen dürfen an Unternehmer in anderen EU-Staaten steuerfrei liefern. Müssen allerdings nachweisen, dass sie Vorraussetzungen dafür gegeben sind. Unter anderem soll dies durch eine sogenannte "Gelangensbestätigung" erfolgen, die als Pflichtnachweis am 1. Juli 2012 eingeführt werden sollte.

Das Vorhaben wurde nach massiven Protesten aus der Wirtschaft jedoch wieder ausgesetzt. Die Vertreter hatten vor allem die Erfordernis der Abnehmer-Unterschrift kritisiert. Mit Schreiben vom 1. Juli hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) nun mitgeteilt, dass die Übergangsfrist für die Beleg- und Buchnachweise noch einmal verlängert wird. Das heißt, den Finanzbehören muss derzeit noch keine Gelangensbestätigung vorgelegt werden, es reichen die "alten“ Nachweise.

Es wurde zudem ein neuer Entwurf eines Anwendungsschreibens zur Gelangensbestätigung vorgelegt, die allerdings auch schon wieder kritisiert wird. Es besteht also noch deutlicher Disskussionsbedarf und es muss nachgearbeitet werden. Unter anderem soll die Umsatzsteuerdurchführungsverordnung (UStDV) erneut geändert werden. Wie lange das dauert, ist noch völlig unklar und damit auch, wie lange die Übergangsregelung noch dauern wird. Sie wurde auf unbestimmte Zeit verlängert.

Für viele Unternehmen ist auch die Fristverlängerung ein Problem, denn sie haben bereits auf das neue Verfahren umgestellt - das nun aber doch nicht gilt. Die Kosten, die ihnen dadurch entstanden sind, bekommen sie nicht ersetzt und müssen zugleich befürchten, dass weitere Investitionen auf sie zukommen werden. (gs)
(masi)