Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch noch 2011

2012 wird das papierbasierte Lohnsteuerabzugsverfahren auf eine elektronische Variante umgestellt. Für 2011 gilt eine Übergangsfrist in der es keine neue Lohnsteuerkarten mehr geben wird.

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Von
  • Marzena Sicking

Das Bundesministerium der Finanzen weist darauf hin, dass in diesem Jahr keine neuen Lohnsteuerkarten für das Jahr 2011 versandt werden. Hintergrund ist die Entscheidung des Gesetzgebers, das Lohnsteuerabzugverfahren ab 2012 auf ein elektronisches Verfahren umzustellen. 2011 gilt deshalb eine die Übergangslösung mit der "alten" Lohnsteuerkarte.

Ab 2012 werden alle Daten, die für die Berechnung der Lohnsteuer benötigt werden, in einer Datenbank der Finanzverwaltung hinterlegt und in elektronischer Form für den Abruf durch die Arbeitgeber bereitgestellt. Damit wird die bisher in Papierform ausgestellte Lohnsteuerkarte überflüssig.

2011 gilt eine Übergangslösung, das bedeutet, dass die Lohnsteuerkarte 2010 auch im kommenden Jahr ihre Gültigkeit behält. Der Arbeitnehmer muss seinem Arbeitgeber somit keine neue Lohnsteuerkarte für 2011 vorlegen. Der Arbeitgeber darf die Lohnsteuerkarte 2010 am Jahresende aber auch nicht vernichten, sondern die darauf enthaltenen Eintragungen auch für den Lohnsteuerabzug im Jahre 2011 zugrunde legen, Eingetragene Freibeträge u.ä. gelten weiter. Findet ein Arbeitgeberwechsel statt, so ist dem neuen Unternehmen 2011 ebenfalls die Lohnsteuerkarte von 2010 vorzulegen.

Änderungen müssen natürlich trotzdem berücksichtigt werden: Sollte sich z.B. die Zahl der Kinderfreibeträge oder die Steuerklasse ändern, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, dieses vom Finanzamt entsprechend ändern zu lassen. 2010 wurde eine Lohnsteuerkarte noch von der Gemeinde ausgestellt, künftig sind die Finanzämter die dazugehörigen Ansprechpartner. Wer beispielsweise 2011 ins Berufsleben einsteigt und somit erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigt, muss beim zuständigen Finanzamt einen Antrag auf eine "Ersatzbescheinigung" für die Lohnsteuerkarte 2010 stellen.

Weiterführende Informationen zur elektronischen Lohnsteuerkarte stehen unter www.elster.de sowie in der vom Bundesministerium der Finanzen herausgegebenen Broschüre "Die elektronische Lohnsteuerkarte" zur Verfügung. Welche Regelungen von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Steuerberatern für den Übergangszeitraum zu beachten sind und wie das neue Verfahren konkret abläuft, ist außerdem auf der Seite der Bundessteuerberaterkammer unter www.bstbk.de ausführlich erläutert. (masi)