"Sofort-Kauf-Option" bei eBay kann wegen Irrtum angefochten werden

Wer die "Sofort-Kauf-Option" bei eBay versehentlich auf 1 Euro setzt, muss den Vertrag nicht erfüllen. Das hat das Landgericht Köln jetzt bestätigt.

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Von
  • Marzena Sicking

Endlich auch mal ein Urteil der Verkäufer! Im Mittelpunkt des vor dem Landgericht Köln verhandelten Falls steht die "Sofort-Kauf-Option" bei eBay. Vor allem bei gewerblichen Verkäufern ist sie sehr beliebt.

So auch bei einem Unternehmer, dessen Mitarbeiter allerdings ein fataler Fehler unterlief: er hatte sich vertippt und den Whirlpool im Namen des Händlers versehentlich via "Sofort-Kaufen-Option" für nur einen Euro angeboten – prompt schlug ein Verbraucher zu und sicherte sich das Teil zum Schnäppchenpreis.

Doch die Freude hielt nicht lange an. Der Verkäufer erklärte umgehend per Mail, dass es sich um einen Irrtum bzw. ein Versehen des Mitarbeiters handle und der Kaufvertrag zu diesen Konditionen daher auch nicht zustande gekommen sei. Gemeint sei "1 Euro Startpreis" gewesen, der Mitarbeiter habe sich bei der Auswahl vertan.

Das wollte der Käufer aber nicht akzeptieren – kein Wunder, günstiger kommt er nie wieder an einen neuen Whirlpool. Also klagte er vor Gericht auf Erfüllung des Kaufvertrages. Er vertrat dabei die Auffassung, dass bei dem geschilderten Vorgang nicht von einem Irrtum auszugehen sei und daher auch keine wirksame Anfechtung des Kaufvertrages vorliege.

Die Richter des Landgerichts Köln sahen das jedoch anders und wiesen die Klage ab (Az.: 18 O 150/10). Sie erklärten, dass der Anbieter den Vertrag wirksam aufgrund eines Erklärungsirrtums angefochten habe. Seine Begründung sei nachvollziehbar und es sei davon auszugehen, dass der Mitarbeiter dieses für den Arbeitgeber wirtschaftlich unsinnige Angebot nicht bewusst so abgegeben habe. Der Käufer habe daher keinen Anspruch auf Erfüllung.

Anders hätte es übrigens ausgesehen, wenn der Pool zu einem Startpreis von einem Euro angeboten und dann auch tatsächlich verkauft worden wäre. Denn hier muss der Verkäufer einen Preis akzeptieren, selbst wenn er deutlich unter Wert des angebotenen Ware liegt. (masi)