Übergangsfrist für BDSG-Novelle II läuft aus

Zum 31.8.2012 endet die Übergangsfrist, die BDSG-Novelle II tritt endgültig in Kraft. Dann gelten für die Verarbeitung und Nutzung von Datenbeständen verschärfte Regeln.

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Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Marzena Sicking

Die Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes BDSG fand bereits im Jahr 2009 statt. Damals erließ der Gesetzgeber zwei Novellen, die den künftigen Umgang mit Schuldnerdaten (Novelle I) und mit Kunden- bzw. Arbeitnehmerdaten (Novelle II) regeln und vor allem verschärfen sollten.

Novelle I tratt bereits 2010 in Kraft, Ende August läuft nun auch die Übergangsfrist für die Novelle II aus. Unternehmer sollten sich in Bezug auf die neuen Regeln zur Datenverwendung also dringend auf den neuesten Stand bringen.

Wer wissen will, was künftig im E-Mail Marketing überhaupt noch erlaubt ist und worauf bei Opt-in und Tracking von Empfängerreaktionen zu achten ist, kann sich die Informationen jetzt quasi noch im Last-Minute-Verfahren in der kostenlosen Webinar-Reihe der Inxmail Academy holen.

Das erste Webinar findet am 31. August statt und erklärt, wie Unternehmer ihre Verteiler auf die Schnelle noch "abdichten" können, um Probleme zu vermeiden. In der zweiten Folge am 28. September dreht sich alles um Opt-Ins. Dabei geht es vor allem darum, was bei der Einwilligung alles zu beachten ist, wie man per E-Mail gegebene Opt-ins belegen können und wo der Disclaimer erscheinen muss. Und was daran eigentlich so schwierig ist. Am 12. Oktober dreht sich alles um die Frage, was zu beachten ist, wenn Unternehmen Empfängerreaktionen tracken wollen, was dabei zu beachten ist und welche Einwilligungen einzuholen sind. Am 29.Oktober haben die Teilnehmer der Webinar-Reihe dann noch die Gelegenheit, offen gebliebene Fragen an den Referenten zu stellen. Weitere Informationen und Anmeldung unter: http://www.inxmail.de/academy/trainings-workshops/webinare-recht/uebersicht

Was Sie auf jeden Fall wissen sollten: Kundendaten, die vor 2009 erhoben wurden, durften bisher für Werbeaktionen genutzt werden, sofern der Kunde nicht widersprach. In Zukunft dürfen Sie auch diese Daten nur noch einsetzen, wenn der Betroffene ausdrücklich zugestimmt hat. Die verschärften Regeln gelten also nicht nur für neue Kundenkontakte, sondern auch für den bereits vorhandenen Datenbestand. Außerdem sind sie nicht nur für E-Mail-Marketing bindend, sondern auch für die Kontaktaufnahme zu Werbezwecken per Telefon, Fax, SMS usw.

Unternehmen müssen Herkunft und Verwendungszweck der Kundendaten lückenlos dokumentieren können, ebenso wie die Einwilligung des Kunden. Diese sollte schriftlich vorhanden, registriert und archiviert werden. Außerdem muss genau aufgezeichnet werden, welcher Nutzung der Kunde zugestimmt hat (z.B. nur E-Mail-Kontakt, aber kein Telefon). Widerspricht ein Kunde der weiteren Verwendung, müssen seine Daten unverzüglich gesperrt werden können. Wer es noch nicht getan hat, sollte seine Bestandskunden also dringend kontaktieren und zum Umgang mit ihren Daten befragen. (gs)
(masi)