Versicherungen: Europäischer Gerichtshof fordert Gleichstellung

Versicherungen dürfen bei ihren Tarifen das Geschlecht des Versicherten nicht mehr berücksichtigen. Die Gleichberechtigung könnte allerdings steigende Beiträge zur Folge haben.

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Von
  • Marzena Sicking

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden (Urteil vom 1. März 2011, Az.: C-236/09), dass Versicherungen das Geschlecht der Vertragspartner nicht als Risikofaktor berücksichtigen dürfen. Dabei handle es sich nämlich um eine Diskriminierung. Das Urteil hat zur Folge, dass Prämien und Leistungen ab 21. Dezember 2012 geschlechtsneutral gehalten werden müssen. Gleiche Versicherungstarife für Männer und Frauen können allerdings erhöhte Beiträge zur Folge haben.

Begründet wurde das Urteil mit der Gleichstellungsrichtlinie 2004/113/EG aus dem Jahre 2004, die jede Diskriminierung aufgrund des Geschlechts beim Zugang und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen untersagt. Das bedeutet für die Praxis, dass das Geschlecht bei der Berechnung von Preisen und Beiträgen kein Kriterium sein darf. Diese Richtlinie sah vor, dass die entsprechende Ungleichbehandlung in Versicherungstarifen bis zum 21. Dezember 2007 abgeschafft werden muss. Begründete Ausnahmen wurden allerdings zugelassen. Dafür mussten die Versicherungsanbieter allerdings mit detaillierten Statistiken nachweisen, warum das Geschlecht ein wichtiger Faktor bei der Prämienberechnung ist.

Diese Ausnahmen waren bei den Versicherungstarifen in Deutschland bisher aber eher die Regel: So zahlen Frauen weniger Kfz-Versicherung, weil sie deutlich seltener Unfälle bauen. Auch bei Risikolebensversicherungen sind sie im Vorteil, bei Rentenversicherungen wurden hingegen die Männer begünstigt. Fünf Jahre nach Umsetzung der Richtlinie, also am 21. Dezember 2012, müssen die Mitgliedstaaten prüfen, inwieweit diese Ausnahmen noch gerechtfertigt sind und entsprechende Änderungen vornehmen.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) warnt bereits vor kommenden Tariferhöhungen: Die Beiträge würden steigen, da die Unisex-Variante ebenfalls als Risiko in die neue Kalkulation einfließen werde. Bestehende Verträge sind von dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs allerdings nicht betroffen. Wer die Warnung des GDV ernst nimmt, hat außerdem noch eine Menge Zeit, sich einen der aktuellen Tarife zu sichern. Die Unisex-Variante muss zwingend erst ab 21.12.2012 angeboten werden. (Marzena Sicking) / (map)
(masi)