Keine Gewährleistung ohne Video bei Drogeriemarkt Müller

Der Onlineshop mueller.de will Reklamationen nur prüfen, wenn der Kunde ein Video per E-Mail einsendet. Doch das scheitert schon an den Volumenbeschränkungen.

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(Bild: Foto: Andreas Wodrich/Heise Medien)

Lesezeit: 8 Min.
Von
  • Tim Gerber
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Christian M. hatte am 13. Mai 2024 ein Paar Ohrhörer Beats Flex für sein iPhone für knapp 50 Euro im Onlineshop der Drogeriekette Müller bestellt und sie wenige Tage später geliefert bekommen. Die Freude daran dauerte kaum mehr als ein Jahr, Ende Juni stellten die Ohrhörer spontan ihren Dienst ein. Fortan war ihnen kein einziger Ton mehr zu entlocken.

Am 24. Juni wandte sich Christian M. deshalb per E-Mail an den Kundenservice des Verkäufers, schilderte den Ausfall und bat um Informationen, wie der Garantieprozess bei Müller ablaufen solle. Dies teilte Müller ihm am 30. Juni per E-Mail mit. Darin hieß es: "... dass unsere Reklamationsabteilung ein Video benötigt, auch wenn man den Defekt nicht ganz oder schwer erfassen kann. Deshalb bitten wir Sie, uns ein Video des defekten Artikels zukommen zu lassen." Nähere Angaben zum Übertragungsweg oder genauere Anforderungen an das Video, etwa Länge, Format oder Dateigröße, enthielt die Müller-Mail nicht.

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So staunte Christian M. nicht schlecht über dieses etwas ungewöhnliche Ansinnen. Er hätte sich vorab direkt an den Apple-Support gewandt, ließ er den Drogisten umgehend wissen. Der Apple-Service habe mit ihm gemeinsam geprüft, ob sich das Gerät durch einen Reset, Ladevorgang oder andere Maßnahmen wieder zum Laufen bringen lasse. Dies sei leider erfolglos gewesen: Der Kopfhörer reagiert weder beim Einschalten noch beim Laden, es leuchtet keine LED und es gibt keinerlei Rückmeldung des Geräts. Ein Video würde daher lediglich zeigen, dass nichts passiert – was für die Beurteilung des Defekts kaum hilfreich sei, hielt der Kunde dem Ansinnen des Verkäufers entgegen.

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