c't Digitale Fotografie - EXTRA-Ausgabe
S. 70
Tipps & Tricks
Recht am eigenen Bild

Rechtliche Hürden bei Motiven mit Menschen

Fotos veröffentlichen ist heute so einfach wie nie. Geht es aber um Bilder, auf denen Menschen zu sehen sind, ist dabei besondere Vorsicht geboten. Mit unseren Tipps sind sie schon während der Fototour rechtlich auf der sicheren Seite – und vermeiden böse Überraschungen im Nachhinein.

Paragraph 22 des Kunst-Urheberrechtsgesetzes (KUG) regelt, dass grundsätzlich in Deutschland jeder selber darüber entscheiden kann, ob und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden. Prinzipiell gilt, dass für jedes Bild eine Einverständniserklärung der darauf abgebildeten Personen nötig ist, sofern die Bilder später öffentlich gezeigt werden sollen. Spielraum gibt es aber bei der Art und Weise, auf die eine Einwilligung erfolgen kann.

Was steht im Gesetz?

Das Gesetz besagt, dass eine Einwilligung üblicherweise dann als erteilt gilt, wenn der oder die Fotografierte für die Bilder bezahlt wurde. Ebenfalls möglich: die konkludente Einwilligung. So wird eine ausdrückliche, schlüssige Handlung bezeichnet, aus der sich die Zustimmung zu der Aufnahme erkennen lässt. Sie kann auch stillschweigend etwa durch Nicken oder Posieren erteilt werden. Im Falle eines Rechtsstreits ist der Fotograf allerdings in der Nachweispflicht dafür, dass eine Einwilligung zur Veröffentlichung vorgelegen hat.