c't Fotografie 5/2017
S. 94
Bilderklau
Aufmacherbild
Quelle: © fotolia, tiero

Bilderklau bekämpfen

Immer wieder kommen Fotografen in die unangenehme Situation, dass ihre Urheberschaft an Bildern bestritten wird. Dies kann im Rahmen einer Abmahnung, eines Gerichtsverfahrens oder auch eines Zahlungsstreits geschehen. Der nachfolgende Beitrag zeigt, mit welchen Mitteln auch gerichtsfest nachgewiesen werden kann, wer ein Bild tatsächlich gefertigt hat.

Äußerst gelungene und stilvolle Bilder der Umgebung einer Golfanlage: Ein Landschaftsfotograf staunte nicht schlecht, als er sich diese Bilder auf der Website eines Clubs ansah. Das Problem: Er selbst hatte diese Bilder fotografiert und dem Betreiber des Ressorts, zusätzlich zu einigen explizit bestellten Bildern einer Veranstaltung, übergeben. Den Erwerb einer Lizenz zur Nutzung auf der Website hatte der Club aber verweigert und sich auf den Standpunkt gestellt, es sei ungeklärt, wer die Bilder gefertigt habe. Nach langem Streit traf man sich schließlich vor Gericht. Der Kernpunkt war dabei die Frage, ob der Fotograf tatsächlich der Urheber der umstrittenen Bilder war.

Das Landgericht München I hatte schließlich zu entscheiden und führte in seiner Entscheidung eine ganze Reihe von Gesichtspunkten aus, mit deren Hilfe man nachweisen kann, tatsächlich der Urheber von Bildaufnahmen zu sein (Az. 21 O 10753/07). Nicht ausreichend sind danach Exif-Daten und Hotpixel.

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