Artikel-Archiv c't Fotografie 5/2017, Seite 94

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    Bilderklau bekämpfen

    Immer wieder kommen Fotografen in die unangenehme Situation, dass ihre Urheberschaft an Bildern bestritten wird. Dies kann im Rahmen einer Abmahnung, eines Gerichtsverfahrens oder auch eines Zahlungsstreits geschehen. Der nachfolgende Beitrag zeigt, mit welchen Mitteln auch gerichtsfest nachgewiesen werden kann, wer ein Bild tatsächlich gefertigt hat.

    Umfang: ca. 3 redaktionelle Seiten
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