Musikrechte: Einigung zwischen YouTube und GEMA
„Dieses Video ist in Deutschland nicht verfügbar, da es Musik enthalten könnte, für die die GEMA die erforderlichen Musikrechte nicht eingeräumt hat“. Diese Sperrtafeln nervten jahrelang deutsche YouTube-Nutzer. Schuld daran waren YouTube und die deutsche Verwertungsgesellschaft GEMA, die sich nicht auf einen Vertrag über die Musiknutzungsrechte einigen konnten. Doch nach sieben Jahren zäher Verhandlungen haben beide endlich einen Lizenzvertrag geschlossen. Die Sperrtafeln werden ad acta gelegt – und Komponisten, Autoren sowie Musikverleger, die Mitglied der GEMA sind, können ihre Musik auf YouTube in Deutschland, Österreich und der Schweiz monetarisieren.
Finanzielle Details zur Einigung wurden nicht bekannt. Die GEMA betonte jedoch, dass der Vertrag mit YouTube nicht nur für die Zukunft gelte, sondern auch die vertragslosen Jahre seit 2009 berücksichtige. Der Lizenzvertrag deckt außer den werbefinanzierten Dienst auch den Abodienst YouTube Red ab, dessen baldigem Deutschlandstart demnach nichts mehr im Weg stehen dürfte. Es bestehen jedoch weiterhin unterschiedliche Rechtsauffassungen darüber, ob YouTube oder die Uploader für die Lizenzierung der genutzten Musikwerke verantwortlich seien.
Im Jahr 2011 hatte die GEMA ihre Vorstellungen für Vergütungstarife für werbefinanziertes Musikstreaming veröffentlicht. Demnach sollten solche Musikdienste 10,25 Prozent der durch die Musiknutzung erzielten Einnahmen an die Verwertungsgesellschaft abführen, mindestens aber 0,025 Cent pro abgerufenem Stream bei „niedriger“ Interaktivität wie bei Internet-Radios. YouTube hätte aufgrund „hoher“ Interaktivität bei Vertragsschluss hingegen mindestens 0,48 Cent/Stream zahlen müssen. Während andere zu diesen Konditionen Verträge abschlossen, blieb YouTube störrisch.
2014 eskalierte der Streit in Form einer Unterlassungsklage um irreführende Text auf den Sperrtafeln. Sie suggerierten, die GEMA habe die Sperrung der Videos in Deutschland veranlasst. (vza@ct.de)