c't 10/2018
S. 20
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UHD-TV
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UHD-Nachzügler

Fernsehsender liegen bei Bild und Ton hinter Netflix & Co.

Eigentlich dreht sich eine neue Richtlinie um die Zukunft aller UHD-Verbreitungswege. Doch fällt darin auf, wie weit TV-Sender bei Codecs und Verfahren hinter Video-streaming schon zurückliegen.

Knapp 80 Seiten umfasst die Richtlinie zur „Ultra HD Phase B“, die das international besetzte Ultra HD Forum jetzt in einer ersten Revision veröffentlicht. Beschrieben ist darin, wie sich die Verbreitung ultrahoch aufgelöster Videosignale weiterentwickeln soll – weshalb nur Formate und Technologien aufgeführt sind, die sich als funktionstüchtig erwiesen haben und an denen Anbieter auch Interesse zeigen.

Behandelt werden etwa dynamische Verfahren zur Übertragung von Videobildern mit erhöhtem Kontrastumfang (High Dynamic Range, HDR), bei dem sich die Metadaten für den gewünschten Bildeindruck Szene für Szene oder sogar Bild für Bild festlegen lassen. Netflix und iTunes nutzen dafür das in der Richlinie genannte Dolby Vision allerdings schon eine ganze Weile – während der deutsche UHD-TV-Vorreiter Sky bislang nicht einmal UHD-Fernsehen mit HDR nach dem statischen Format HLG überträgt, obwohl dessen Receiver „Sky+ Pro“ und der ab Anfang Mai verfügbare „Sky Q“ ebenso wie etliche Fernseher dafür vorbereitet sind.

Ein möglicher Grund für die Zurückhaltung: Laut Analysen steigt mit HDR die Zahl der Zuschauer, die ruckelnde Bewegungen monieren. Für Sky als Fußballsender wäre dies ungünstig. Als Lösung rät die Richtlinie zur Erhöhung der Bildwiederholrate von 50 oder 60 auf 100 beziehungsweise 120 Hertz. Auch die hiesige DVB-Spezifikation sieht eine solche HFR-Übertragung (High Frame Rate) für den hier „UHD-1 Phase 2“ genannten nächsten Entwicklungsschritt vor.

Technisch realisiert werden soll dies über zwei Substreams, die jeweils abwechselnd ein Bild enthalten. Aktuelle Receiver ohne HFR-Funktion würde nur einen der beiden Videoströme verarbeiten. Passende HFR-Empfänger sollen aber bereits mit LG-Fernsehern der derzeit erscheinenden Generation bereitstehen. Die Nutzung externer UHD-TV-Empfänger wird hingegen noch auf sich warten lassen, da die Übertragung von UHD-Signalen mit höheren Bildwiederholraten erst mit HDMI 2.1 spezifiziert wurde und passende Chipsets noch in der Entwicklung sind.

Beim Ton ist es ähnlich. Während sich die Richtlinie bereits den Next-Generation-Formaten Dolby AC-4 und MPEG-H Audio (siehe c’t 8/2016, S. 132) widmet, sind die in Phase A behandelten 3D-Sound-Formate wie Dolby Atmos beim UHD-TV noch nicht über das Versuchsstadium hinaus. Auch hier haben Videodienste wie Netflix und Maxdome mit bereits abrufbaren Angeboten wieder die Nase vorn.

Der letzte Abschnitt des Dokuments behandelt sogar eine von Netflix eingeführte Technik: an Inhalte angepasste Kodierung (Content-Adaptive Encoding). Bereits 2015 begann der Dienst, die Bildqualität mit einer an den jeweiligen Titel angepassten Kompression zu optimieren, später verfeinerte er das Verfahren und analysiert seither Einstellung für Einstellung.

Bis die TV-Sender alle angesprochenen Punkte in der Praxis umgesetzt haben, könnte bei den Videostreaming-Diensten bereits der Nachfolger des aktuell von allen Anbietern genutzten Videokompressionsverfahrens HEVC in den Startlöchern stehen. (nij@ct.de)

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