c't 25/2018
S. 72
Hintergrund
Jugendschutz in Spielen
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Das tut doch nicht weh

Wie der Jugendschutz seine Scheu vor Pixelblut in Spielen verlor

Vor 20 Jahren färbten Spielehersteller das Blut in Ego-Shootern noch grün, um nicht auf dem Index zu landen. Heutzutage stehen selbst Splatter-Spiele wie „Mortal Kombat X“ unzensiert in deutschen Läden. Der Jugendschutz nimmt inzwischen auch andere Spielaspekte ins Visier, die Jugendliche gefährden können.

Sub-Zero aus „Mortal Kombat“ zerrte bereits 1992 den Kopf seiner Gegner mitsamt Wirbelsäule aus dem Körper. Zwei Jahre später beschlagnahmte die heute als Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) bekannte Behörde jenes Spiel gemäß Paragraph 131 StGB. Dieser stellt mediale Darstellungen unter Strafe, die „grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen darstellen“. Etwa zur gleichen Zeit beschlagnahmte die Prüfstelle den Shooter „Wolfenstein 3D“ sogar wegen der Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole in Form von Hakenkreuzen.

Die „Killerspiel“-Debatte

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