E-Tretroller
Kleine E-Mobile werden legal
Mini-E-Fahrzeuge wie Tretroller eignen sich besonders gut, um von der Haltestelle oder dem Parkhaus zum Ziel zu kommen. Bald werden solche Gefährte auch in Deutschland legal. Dann könnten Verleihdienste nach US-Vorbild auch bei uns die urbane Mobilität verbessern.
Start-ups haben in den USA schon vor rund einem Jahr die Marktlücke entdeckt: die Vermietung von E-Tretrollern per Smartphone-App. Unternehmen wie Bird, Lime und Spin boten ihre Roller zunächst in den kalifornischen Städten San Francisco und Santa Monica öffentlich an. Mittlerweile finden sich auch in Europa ähnliche Pilotprojekte etwa in Paris oder Zürich.
Wir haben bereits Anfang des Jahres das Roller-Sharing in San Francisco und Santa Monica getestet (siehe c’t 20/2018). Der Vorteil: Man kann das geliehene Gefährt am Zielort einfach abstellen und muss sich auch nicht ums Aufladen kümmern.
Wer einen Roller benötigt, startet die App, die in einer Straßenkarte der näheren Umgebung alle derzeit zur Verfügung stehenden Gefährte anzeigt. Zum Losfahren scannt man einfach mit der App den QR-Code am Lenker des gewünschten Rollers, worauf die App ihn freischaltet.
Eine Kurzstreckenfahrt schlägt mit wenigen Euro zu Buche und ist damit billiger als ein Taxi und meist schneller als öffentliche Verkehrsmittel. Das Fahren machte großen Spaß. Die kalifornischen Scooter sind mit rund 25 km/h richtig flott und schafften mit einer Akkuladung etwa 30 Kilometer – für kurze Strecken empfanden wir die Roller als ideal.
In Deutschland dürfen solche Roller nicht auf öffentlichen Straßen fahren. Doch das wird sich in Kürze ändern. Mittlerweile steht die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) in den Startlöchern, die mit deutscher Gründlichkeit definiert, wie die kleinen E-Fahrzeuge technisch ausgestaltet sein müssen, um legal am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Größtenteils hat man sich dabei an bestehenden Vorschriften für Fahrräder orientiert.
Bei Tempo 20 ist Schluss
Im Detail sieht die eKFV vor, dass elektrische Kleinstmobile über eine Halte- oder Lenkstange verfügen müssen, eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h nicht überschreiten dürfen und eine Bremse mit vorgeschriebenem Wirkungsgrad besitzen. Besonders die geforderte Lenkstange ist ärgerlich für Besitzer von E-Skateboards oder Monowheels, die gehofft hatten, ihre Gefährte künftig legal fahren zu dürfen.
Darüber hinaus schreibt die Verordnung eine Beleuchtung in beide Richtungen sowie Reflektoren zu allen Seiten vor. Einspurige Roller müssen zudem mit Blinkern ausgestattet sein, die der Einfachheit halber wenigstens als einzelnes Paar am Lenker montiert sein dürfen. Als Begründung wird angeführt, dass die Roller ein zu wackeliges Fahrverhalten haben, um sie einhändig zu lenken. Es sei deshalb zu gefährlich, mit der Hand Richtungswechsel anzuzeigen.
Wer gehofft hatte, mit einem E-Roller ohne Folgekosten losfahren zu dürfen, wird ebenfalls enttäuscht: Sie gelten als Kraftfahrzeuge, weshalb eine Versicherungspflicht besteht und ein Versicherungskennzeichen hinten am Roller montiert werden muss. Auch muss der Fahrer einen beliebigen Führerschein oder als Jugendlicher ab 15 Jahren einen Mofa-Führerschein besitzen.
An anderen Stellen fällt die eKFV weniger streng aus als die Vorschriften für andere Kraftfahrzeuge. So besteht für die E-Roller keine Helmpflicht. Viele wird das freuen, doch Fahrten mit 20 km/h auf einem nicht sehr spurstabilen Roller setzen ein gewisses Maß an Mut und körperlicher Fitness voraus; der freiwillige Griff zum Fahrradhelm erscheint ratsam.
Nach der Fahrt darf man die E-Scooter auf Gehwegen abstellen, denn obwohl sie zu den Kraftfahrzeugen zählen, werden sie nicht geparkt, sondern wie Fahrräder nur abgestellt. Eine weitere Parallele zu Fahrrädern: Für E-Roller ist der Radweg Pflicht. Ist keiner vorhanden, muss man auf die Straße ausweichen. Fußwege sind tabu.
Obgleich das Gros der Vorgaben sinnvoll erscheint, bremsen sie die Attraktivität der Kleinst-E-Mobile merklich aus. Die benötigte Fahrerlaubnis und Versicherungskosten könnten dazu führen, dass viele Nutzer einfach weiterhin (illegal) ihre günstigen Skateboards und Monowheels nutzen, statt in einen legalen E-Tretroller oder gar einen Segway zu investieren. Wahrscheinlich wird man sich aber gar keinen eigenen Roller kaufen müssen, denn einige der Sharing-Anbieter wie beispielsweise Lime sind auch hierzulande vertreten und werden künftig wohl auch E-Scooter verleihen. (spo@ct.de)