c't 3/2018
S. 44
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Elektronischer Rechtsverkehr

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Elektronisches Anwaltspostfach wird zum Debakel

Das „besondere elektronische Anwaltspostfach“ musste aufgrund einer Kette von Sicherheitspannen abgeschaltet werden. Fragt sich, wie es mit dem IT-Vorzeigeprojekt der Justiz weitergehen soll.

Digital. Einfach. Sicher. Mit diesem Slogan wirbt die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), die zentrale Interessenvertretung der Anwälte, noch heute auf ihrer Website für das „besondere elektronische Anwaltspostfach“ (beA). Dieses solle den Juristen die sichere elektronische Kommunikation mit der Justiz und untereinander ermöglichen. Oberste Prämisse dabei sei „die Sicherheit des Systems“, die durch „neueste Authentifizierungs- und Verschlüsselungstechniken“ sichergestellt werde.

Nachdem es bereits vorher zu Verschiebungen kam, bestand ab dem 1. Januar 2018 eine passive Nutzungspflicht für das beA. Das heißt, Anwälte hätten ab diesem Zeitpunkt die notwendige Infrastruktur zum Empfang von Nachrichten über ein beA vorhalten müssen.