Verfassungsgericht stärkt „Recht auf Vergessen“
Auch bei schweren Straftaten hat ein Täter ein Recht auf Vergessen im Internet.
Das Bundesverfassungsgericht gab der Beschwerde gegen ein Urteil des Bundesgerichtshofs statt (Az. 1 BvR 16/13). Im konkreten Fall war der Täter im Jahr 1982 rechtskräftig wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Dazu veröffentlichte der Spiegel 1982 und 1983 unter Nennung des Täternamens drei Artikel in seiner gedruckten Ausgabe. Seit 1999 finden sich diese Artikel bei Spiegel Online und werden deshalb auch heute noch von Google unter den ersten Treffern gelistet, wenn man den Vor- und Zunamen des Täters eingibt.