Medienstaatsvertrag reguliert auch Plattformen
Nach einem Beschluss der Ministerpräsidenten der Bundesländer wird der neue Medienstaatsvertrag die Rundfunkregulierung ablösen und auch Internet-Dienste umfassen.
Der Weg ist frei für den neuen Medienstaatsvertrag. Am 5. Dezember einigten sich die Ministerpräsidenten der Bundesländer auf einen Entwurf. Nun müssen zunächst die Landtage unterrichtet werden, und der Text muss der EU-Kommission vorgelegt werden. Zur Unterzeichnung des Vertrags könnte es im Frühjahr kommen. In Kraft treten könnte er im September 2020. Dieses Datum ist festgelegt durch den Zeitplan, der sich aus der Umsetzung der Vorgaben einer europäischen Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) ergibt, die die Standards in den europäischen Ländern angleicht.