Die Abmahner lauern
Wie wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche die Existenz von Shop-Neulingen gefährden
Wenn von Abmahnungen die Rede ist, denkt mancher an schlagzeilenträchtige Fälle um Tauschbörsen-Uploads. Von der Öffentlichkeit wenig beachtet werden jedoch die vielen wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen, die Betreiber von Online-Shops treffen. Die Aufhänger sind oft Klassiker wie fehlerhaftes Web-Impressum oder die Vernachlässigung von Verbraucherinformationspflichten.
Eindrucksvolle Zahlen sind es, die sich der Abmahnumfrage 2019 des E-Commerce-Dienstleisters Trusted Shops entnehmen lassen [1]. 47 Prozent der befragten Händler sagen, dass sie bereits mindestens eine Abmahnung erhalten haben – Tendenz steigend. Jedes der anwaltlichen Schreiben, um die es geht, hatte im Durchschnitt Kosten von rund 1900 Euro zur Folge. Grob jeder zweite der Befragten sah seine Existenz durch Abmahnungen bedroht. Die Umfrage ist nicht repräsentativ, aber immerhin haben knapp 3000 Händler daran teilgenommen.
Im laufenden Jahr dürfte die Zahl der Abmahnungen eher noch zunehmen. Im Zuge der Corona-Krise haben etliche E-Commerce-Einsteiger neue Online-Shops eröffnet. Anbieter baukastenartiger Shop-Systeme werben damit, dass der Start eines solchen Web-Geschäfts „kinderleicht sei und lediglich ein paar Klicks erfordere.