c't 8/2021
S. 52
Vorsicht, Kunde
Garantie
Vorsicht Kunde

Gedächtnisschwund

HP verweigert Garantie nach misslungenem Firmware-Update

Geht das vom Herstellerservice empfohlene Update schief, kann es mit der Garantie schwierig werden. Vor allem, wenn das Notebook bereits kleinere Vorschäden hat.

Von Tim Gerber

Anfang 2020 benötigte Johanna S. ein neues Notebook. Da die Studentin der Landschaftsarchitektur nicht nur Schreibarbeiten zu erledigen hat, sondern regelmäßig mit CAD-Programmen, Bildbearbeitung und Software fürs Desktop-Publishing hantiert, war ihr an ausreichend Festplattenplatz und Speicherkapazität sowie einem leistungsfähigen Prozessor gelegen. Auf der anderen Seite sollte die Anschaffung das studentische Budget nicht übermäßig strapazieren. Nach Beratung mit einem technisch ­bewanderten Bekannten entschied sich Johanna S. daher für ein Notebook von HP mit 14-Zoll-Display, einer AMD-­Ryzen-7-CPU, 8 GByte RAM, einer 128-GByte-SSD und klassischer Fest­platte mit 1 TByte. Das Gerät bestellte sie am 22. Januar 2020 bei einem Online-­Händler für knapp 600 Euro und kam damit gut zurecht.

Auch als sich ihr Studium wegen der Pandemie zusehends ins Homeoffice verlagerte und Lehrveranstaltungen nur noch virtuell stattfanden, leistete ihr das Notebook gute Dienste. Dem tat auch ein dunkler Fleck in der rechten oberen Ecke des Displays keinen Abbruch, den die Studentin selbst durch eine Unachtsamkeit verursacht hatte: Sie war mit dem Deckel des Notebooks zu nah an eine auf dem Tisch brennende Kerzenflamme gekommen, die übermäßige Wärme hatte den Diffusor des Display-Rücklichts beschädigt, sodass dieses Kunststoffteil das Licht nicht mehr gleichmäßig verteilte.

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