c't 14/2022
S. 76
Wissen
Eigene Mediathek: Rechtliche Grundlagen
Bild: Albert Hulm

Legalize it

Rechtliche Grundlagen der Privatkopie

Die Möglichkeiten scheinen endlos, sich nahezu kostenfrei eine ansehnliche Film- und Seriensammlung zuzulegen. Doch nicht alles, was technisch möglich ist, ist auch erlaubt.

Von Niklas Mühleis

Unter welchen Umständen darf man Filme und Serien kopieren, unter welchen nicht? Diese Frage berührt die Grundlagen des deutschen Urheberrechts. In dessen Zentrum steht das „Werk“. Der Begriff ist sehr weit gefasst und schließt neben Büchern, Filmen, Musik und Fotos beispielsweise auch den Quellcode von Software ein. Die Position von Urhebern ist in Deutschland traditionell stark und die Möglichkeit, Werke ohne deren Einverständnis legal zu vervielfältigen, besteht daher nur innerhalb eines engen Rahmens. Die zentrale Norm für die Vervielfältigung zum privaten Gebrauch ist § 53 UrhG (Urheberrechtsgesetz).

Hiernach dürfen Privatpersonen einzelne Kopien – maximal sieben, wie der Bundesgerichtshof feststellte [1] – zum privaten Gebrauch herstellen, sofern dabei nicht „eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird“. Der Wortlaut dieser besonders relevanten Norm wird aufgrund des weiten Interpretationspielraumes oft kritisiert. Es sollte aber klar sein, dass mit „offensichtlich rechtswidrig“ nicht nur der im Kino abgefilmte Hollywood-Blockbuster gemeint ist, bei dem im Bild noch die Köpfe der Kinozuschauer zu sehen sind. Die Formulierung „öffentlich zugänglich gemachte Vorlage“ wiederum bezieht sich auf Werke, die rechtswidrig im Internet veröffentlicht wurden, beispielsweise in Tauschbörsen oder Peer-to-Peer-Netzwerken.

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